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Meine aktuelle Nebenkostenabrechnung enthält einen Posten, bei dem ich nicht sicher bin, ob dies der Mieter begleichen muß. Es handelt sich um einen Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung vom Wasserversorger, eine einmalige Rechnung, die angefallen ist, da anscheinend vor unserem Bezug der Ausbau des Dachbodens nicht berücksichtigt wurde.
Wer hat hierzu Informationen?