Berthelstal 10.10.2009 07:58
Welcher Abrechnungszeitraum wurde Ihrer Abrechnung zugrunde gelegt ?
Ohne dieser Angabe ist alles nur Kaffeesatzleserei.
Donking 10.10.2009 08:22
Guten Morgen nun Abrechnunszeitraum waren eben diese 3 Monate von Ende Dezember bis einschließlich März doch gerechnet wurde mit den Gesamt Verbrauchskosten März 08-März 09 also war ich ja nur 3 Monate an den Gesamtverbrauchskosten beteiligt.
Gruß Donking
Berthelstal 10.10.2009 08:59
Ihr Abrechnungszeitraum war also Januar bis März; hatte ich richtig verstanden.
Die Basis der Abrechnung ist aber die Abrechnungsperiode, wie lautete den diese.
Donking 10.10.2009 09:07
Genau Abrechnungszeitraum Januar bis März sind ca. 91 Tage
Die Grundkosten wurden ja richtig verteilt indem man meine Quadratmeter reduziert hat doch die Abrechnungsperiode für die Verbrauchskosten sind die Gesamt Verbrauchskosten der ganzen Wohngemeinschaft 22 Parteien Zeitraum 31März 08 bis 31 März 09 Die werden durch den Heizkostenverteiler dividiert.
Berthelstal 10.10.2009 09:27
Richtig!
Die Gesamtkosten der Heizung (Öl, Emmisionsmessungen usw.) werden gesplittet und zwar in 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten.
Die Grundkosten werden nach den jeweils gültigen Schlüssel (meist Wohnfläche) anteilig entsprechend Ihres Mietzeitraums verteilt.
Bei den Verbrauchskosten werden diese ebenfalls nach den Anteilen an den Gesamtanteilen berechnet.
Beispiel:
Alle Parteien: 25000 Einheiten = 13500 €
Ihre Einheiten: 700 Einheiten = 378 €
Sie zahlen aber natürlich nur Ihre 700 Einheiten aber auf der Basis der Einheiten aller Verbraucher.
Für eine leerstehende Wohnung hat die Grund- und Verbrauchskosten der Vermieter zu zahlen. Hier stecken oftmals die F. Also hilft nur sich eingehend mit der Materie beschäftigen; Sie sind da schon auf guten Wege.
Donking 10.10.2009 09:44
Rechenbeispiel Die Verbrauchkosten Zeitraum März 08-März 09 aller Parteien (70%) 10 000 € Ich wohne erst seit Ende Dezember da drinnen also nur 3 Monate vom Gesamtzeitraum. Nun steht in der Berechnung für den Zeitraum Januar 09 bis ende März 09 das Die 10 000 € vom Gesamtjahr dividiert wurden durch den Heizkostenverteiler der Wohnung somit entsteht der Preis der Einheit das ist ja easy doch ich bin ja Garnicht am Gesamtverbrauch vom März 08 bis Dezember 08 beteiligt Muss man denn nicht als Berechnungsgrundlage auch die Gesamt Verbrauchskosten die als Berechnung dienen um meine Verbrauchskosten zu ermitteln ebenso nur auf die 3 Monate zurückschlüsseln ? Denn dadurch entsteht natürlich ein geringer Preis je Enheit dieser wird dann mit Meinen Strichen , Punkten (Ablesewert) Multipliziert.
Mir geht es drum ich muß für 3 Monate 500 Euro nachzahlen und das kann nicht sein. Und der einzige Punkt wo die Kosten so hoch sind sind eben die Berechnung der Verbrauchskosten
Ist das denn so richtig wie die das machen ? oder Teilt man die Gesamt Verbrauchskosten (22 Parteien) wie teilt man diese ?
Gruß
Berthelstal 10.10.2009 09:57
Wenn Sie die Gesamtverbrauchskosten auf Ihre 3 Monate reduzieren würden, mit was hätten Sie da wohl heizen wollen, wenn das Öl schon im Juni 2008 gekauft war ?
Ich glaube, ich habe Ihren Denkfehler gefunden, welcher nicht so selten auftritt.
Stellen Sie sich den Umkehrschluß vor. Ein Mieter wohnt 3 Monate im Haus und innerhalb dieser 3 Monate wäre das Öl gekauft worden. Müßte ja nun für diese 3 Monate die B
Ich sag' mal einfach.
A l l e Kosten, welche im gesamten Abrechnungszeitraum anfallen, dienen als Ausgangsbasis für die nachfolgenden Berechnungen. Das rührt daher, weil die Kosten in der Regel im Jahr nur einmal anfallen und auch anteilmäßig dann verteilt werden müssen.
Donking 10.10.2009 10:37
Hmm das heist im endefekt fehlen mir die Nebenkostenzahlungen in den weniger kosten intensiveren Monaten sprich april mai juni juli usw.. diese würden dann die kostenintensiven Monaten abfangen bzw kompensieren dann müsste es ja heißen das es normal ist das man in den Monaten jan.feb.und März 700 euro Heizkosten hat
edy 10.10.2009 11:47
Hallo Donking,
Ich bin Vermieter.Wenn bei mir jemand eine
Wohnung z.b.im Nov. bezieht,dann rechne
ich erst im Dezember des nächsten Jahres ab.Dadurch kommt es normalerweise zu keiner Nachzahlung.
lg
edy
Berthelstal 10.10.2009 12:59
Genau so ist es. In den Wintermonaten ist der Verbrauch höher als im Sommer. Die Nebenkostenvorauszahlung ist eigentlich immer für den gesamten Abrechnungszeitraum festgelegt. Somit gleichen die Sommermonate die Wintermonate wieder aus. Wenn also nur 3 Wintermonate abgerechnet werden, kann es schon mal zu erheblichen Nachzahlungen kommen.