Berthelstal 22.02.2010 10:42
edy 22.02.2010 10:44
Hallo Cinquo,
oder hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietvertrag-fest-f%C3%BCr-4-Jahre---wie-komme-ich-da-raus--__f2222.html
lg
edy
cinquo 22.02.2010 10:50
Hallo,
das was in den Links steht weiß ich schon. Für mich ist nur wichtig ob der Vermieter sich um die Erteilung einer Erlaubnis JA/NEIN so rausreden kann und ob es Pflicht ist das er meine Untermieter kennenlernen muss, bzw. sagt er wüsste nicht wie lange die Bearbeitung dauert.
Er hat mir ja in der Frist geantwortet, nur nicht ob ich nun untervemieten darf oder nicht. Meine einzie Frage ist: Darf ich bei Vertröstung bzw. nicht beantwortung ob "JA/NEIN" zum Untervermieten innerhalb der Frist, mit der 3-Monatsregelung kündigen?!
Danke und Gruß
edy 22.02.2010 11:47
Hallo cinquo,
Auszug aus folgendem Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r111/r1112/r11121/index.jsp;jsessionid=7CF31B4BCF00C87BEB355CA10F969DBD.worker1
8. Untermiete
Verweigert der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Es sei denn, der vorgeschlagene Untermieter ist dem Vermieter nicht zumutbar. Es reicht aber nicht aus, den Vermieter ganz allgemein um Erlaubnis zur Untervermietung zu bitten; es muss ihm eine konkrete Person vorgeschlagen werden.
In diesem Fall ( VM sagt nicht Ja/nein)
würde ich ´mich mal bei "frag einen Anwalt"
im Netz informieren,10 bis 20 € sind bestimmt gut angelegt.
Ich denke dies hat mit dem reinen Mietrecht nichts mehr zu tun.
lg
edy
cinquo 22.02.2010 11:48
Hallo Edy,
werd ich tun. Danke.
edy 22.02.2010 12:33
Hallo cinquo,
auch hier gibt es gute Tipps:
http://www.recht.de/index.php
edy