Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
cinquo hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich befinde mich aktuell mit meiner Ex-Partnerin in einem Mietvertrag befristet auf 4 Jahre wovon noch knapp 2 Jahre aktuell sind.

Meine Ex-Partnerin ist ausgezogen (studiert nun in Ilmenau hat dies dem Vermieter auch mittterweile mitgeteilt), ich kann die Miete alleine nicht mehr halten, und muss daher umziehen.

Mein Vermieter lässt mich nicht ohne weiteres aus dem Mietvertrag,ich habe kein Kündigungsrecht, einen Aufhebungsvertrag kann man zwar machen, der Vermieter verbindet dies aber mit einer Summe X an Bearbeitungskosten usw.

Auf telefonische Anfrage wie hoch die Kosten seien, und wie schnell das alles gehen würde kriegte ich nur zu hören "Für sie habe ich keine Zeit,melden sie sich in 3 Wochen nochmal und ich wurde immer weiter vertröstet.

Daher will ich keinen Auflösungsvertrag machen, da mir aufgrund seiner Geschäftsgebahren und seine nicht vorhandene Kooperation die Zeit davon läuft.

Daher will ich nun untervermieten ansonsten ggf. bei Ablehnung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Nun war mein nächster Ansatz unterzuvermieten. Lt. Gesetzesgeber habe ich kein Recht darauf die ganze Wohnung unterzuvermieten, kann jedoch beim Vermieter anfragen.

Wenn der Vermieter nicht zustimmt steht mir lt. Gesetz ein Sonderkündigungsrecht zu. Untermieter habe ich dem Vermieter sowohl namentlich,als auch die Anschrift und den Beruf schriftlich mit Fristsetzung auf Antwort per Einschreiben geschickt.

Die Untermieter würde auch zu zweit in der Wohnung wohnen (wie meine Ex und ich),haben ein geregeltes Einkommen, sind nicht vorbestraft und würden dementsprechend keine Überblegung oder andere unzumutbare Belastung darstellen.

Der Vermieter kommt nur mit Ausreden und gibt keine konkrete Antwort ob ich untervermieten darf oder nicht (schriftlich siehe Anhang). Ich habe klar um eine "JA/Nein Antwort" gebeten.

Wenn er mir innerhalb der von mir festgesetzten 2-Wöchigen Frist keine Erlaubnis oder Abfuhr erteilt, darf ich dann außerordentlich kündigen? Steht mir anhand der Schreiben seinerseits ein Kündigungsrecht zu?

Meine Ex-Partnerin und ich führen die Untervermietung im gemeinsamen Namen durch das haben wir auch schriftlich bezeugt.

Konkret hat der Vermieter im letzten Schreiben nur gesagt für die Untevermietung müsste er ja erstmal einen Beratungstermin mit meinen Untermietern machen (und in Ruhe kennenlernen), und überhaupt könne er mir nicht absehen wie lange die Bearbeitungszeit dauert.

Kann ich mit der 3 Monatsfrist kündigen?

Gruß Cinquo

6 Kommentare zu „Untervermietung - Vermieter stellt sich quer”

Berthelstal Experte! 22.02.2010 10:42

cinquo 22.02.2010 10:50

Hallo,
das was in den Links steht weiß ich schon. Für mich ist nur wichtig ob der Vermieter sich um die Erteilung einer Erlaubnis JA/NEIN so rausreden kann und ob es Pflicht ist das er meine Untermieter kennenlernen muss, bzw. sagt er wüsste nicht wie lange die Bearbeitung dauert.
Er hat mir ja in der Frist geantwortet, nur nicht ob ich nun untervemieten darf oder nicht. Meine einzie Frage ist: Darf ich bei Vertröstung bzw. nicht beantwortung ob "JA/NEIN" zum Untervermieten innerhalb der Frist, mit der 3-Monatsregelung kündigen?!

Danke und Gruß

edy Experte! 22.02.2010 11:47

Hallo cinquo,

Auszug aus folgendem Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r111/r1112/r11121/index.jsp;jsessionid=7CF31B4BCF00C87BEB355CA10F969DBD.worker1
8. Untermiete
Verweigert der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Es sei denn, der vorgeschlagene Untermieter ist dem Vermieter nicht zumutbar. Es reicht aber nicht aus, den Vermieter ganz allgemein um Erlaubnis zur Untervermietung zu bitten; es muss ihm eine konkrete Person vorgeschlagen werden.
In diesem Fall ( VM sagt nicht Ja/nein)
würde ich ´mich mal bei "frag einen Anwalt"
im Netz informieren,10 bis 20 € sind bestimmt gut angelegt.
Ich denke dies hat mit dem reinen Mietrecht nichts mehr zu tun.

lg
edy

cinquo 22.02.2010 11:48

Hallo Edy,

werd ich tun. Danke.

edy Experte! 22.02.2010 12:33

Hallo cinquo,

auch hier gibt es gute Tipps:
http://www.recht.de/index.php

edy

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.