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conan_zarco hat diese Frage gestellt
hallo, noch ne frage.

ich habe meinen defekten und abgemeldeten wagen auf dem parkplatz eines nachbarn stehen mit dessen erlaubnis und kostenlos.(kein schrottauto oä. nur leider sehr hohe rep.kosten) jetzt sagt dieser sein vermieter hätte sich gemeldet und ich dürfe aus gesetzlichen gründen das auto dort nicht abstellen und sie würden den wagen abschleppen lassen.ich wohne selbst nicht mehr in diesem haus. vorher stand der wagen schon mehrere monate auf meinen parkplatz als ich noch dort wohnte also 2 felder daneben.

frage: gibt es ein gesetz das es verbietet den wagen dort abzustellen, und dürfen die mein eigentum enfach so abschleppen lassen.

ich werde den platz natürlich räumen damit mein alter nachbar keinen ärger mit seinem vermieter bekommt!!!

aber hätte ich ne chance???

gruß

M.B.
Stichwörter: miete + nutzung durch 3te + parkplatz

4 Kommentare zu „Nutzung von gemieteteter fläche durch dritte”

Susanne Experte!

Soviel ich weiß dürfen abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Raum sondern nur auf Privatgelände, was auch als solches deklariert ist, abgestellt werden.
Eine gemietete Garage ist sicher kein Problem, aber so ein Stellplatz ist ja eher halböffentlich.

conan_zarco

danke für die antworten.

dieser parkplatz ist ganz klar als privater zu erkennen, Quer zur fahrbahn und an beiden seiten mit blumen etc bewachsen.er ist nicht öffendlich.

noch ne andere frage... der mieter von diesem parkplatz möchte jetzt den parkplatz nicht mehr bezahlen, der vermieter sagt aber das dieser bestandteil des mietvertrages ist, er könne ja auch nicht die miete kürzen wenn er das dritte zimmer nicht benutzen möchte.

gruß

M.B.

Susanne Experte!

Stimmt, kann er nicht separat kündigen, wenn er für Wohnung und Stellplatz nur einen Mietvertrag hat.

Ghostraider Experte!

Das da Blumen um den Parkplatz gepflanzt wurden ist noch lange kein Hinweis das es ein Privatparkplatz ist.
Ein Privatparkplatz muss als dieser durch ein entsprechendes Schild ausgewiesen und erkenntlich sein.

Wenn der Parkplatz Bestandteil des Mietvertrags ist kann man diesen nicht allein kündigen sondern muss den ganzen Mietvertrag kündigen und ohne Parkplatz wieder neu abschließen.

Man kann aber den Parkplatz auch untervermieten.

Wenn der Parkplatz an einer öffentlichen Strasse angrenzt und von der Strasse erreichbar ist (also nicht in einem Hinterhof liegt oder über eine Einfahrt erreichbar ist) kann man auch nicht Monate lang ein nicht zugelassenes Auto stehen lassen.

In dieser Richtung würde ich mal beim Ordnungsamt nachfragen bevor ich Ärger bekomme.

Gruß
ghost

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