Susanne
Eine Klausel, die immer eine Endrenovierung verlangt, ohne sich auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu beziehen, ist ungültig.
Bei z.B. einem halben Jahr Mietzeit wäre der Mieter ja stark benachteiligt, wenn er wieder alles renovieren müsste.
Das Abschleifen des Parketts gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, normale Abnutzung ist mit der Mieter abgegolten.