Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
wiesenpieper hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt und muss diese nun zum 30.04 übergeben. Im Mietvertrag steht folgende Klausel (Handschriftlich):

"Die Wohnung wird renoviert übergeben und ist bei Auszug in ebenfalls renoviertem Zustand zurück zu geben"

Ist diese Klausel gültig und auf was bezieht sich dann diese Klausel. Das Parkett war nämlich nicht geschliffen und bräuchte dringend einen Schliff. Muss ich das dann auch machen?

Weiter ist bei den Schönheitsreperaturen kein Zeitraum gesetzt. Muss ich auch Tapezieren oder nur streichen (bei Einzug war diese frisch gestrichen aber nicht tapeziert)?

Ich habe dort vom 01.02.2003 bis zum 30.04.2008 gewohnt

Danke schonmal für eure Hilfe
MFG

1 Kommentar zu „Renovierungsklausel im Mietvertrag”

Susanne Experte!

Eine Klausel, die immer eine Endrenovierung verlangt, ohne sich auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu beziehen, ist ungültig.
Bei z.B. einem halben Jahr Mietzeit wäre der Mieter ja stark benachteiligt, wenn er wieder alles renovieren müsste.
Das Abschleifen des Parketts gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, normale Abnutzung ist mit der Mieter abgegolten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.