Gotthilf 30.05.2011 14:22
Wehren können Sie sich nicht. Es zwingt Sie niemand einen Mietvertrag für die unten liegende Wohnung zu unterschreiben, wenn der Garten nicht ausdrücklich als zugehörig zur gemieteten Wohnung im Mietvertrag aufgeführt ist.
Ist der Garten im Mietvertrag als mitgemietet aufgeführt, so haben andere Mieter keine Zutrittsberechtigung zu dem von Ihnen gemieteten Garten.
Besteht der Vermieter aber auf ein Zutrittsrecht für alle Mieter, so wäre dies als Gartennutzung oder -mitbenutzung im Mietvertrag enthalten, also nicht in der Aufzählung der gemieteten Sache.
Was in Ihrem alten Mietvertrag steht, ist unerheblich für den neuen Mietvertrag.
Es ist eben so, dass der Vermieter mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren kann. Was und wie er vermieten will, bleibt allein seine Entscheidung.
delos1989 30.05.2011 14:59
danke für die schnelle antwort,na dann hoffe ich mal auf einen guten Mietvertrag in unserem falle.
lg