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delos1989 hat diese Frage gestellt
Hallo

ich habe eine frage und hoffe jemand kann darauf antworten.

Meine familie und ich wohnen momentan in einem Zweifamilienhaus in der Oberwohnung ungefähr schon 2 jahre.
jetzt ist die unterwohnung mit garten frei gewurden und wir haben sofort den vermieter mitgeteteilt das wir die wohnung mit garten haben wollen.
so weit so gut er hat uns die zugesagt.
heute unterhielten wir uns kurz und da fing er an das die neuen mieter ein mit benutzungs gartenrecht haben.
wir allerdings hatten in diesen gesamten 2 jahren kein recht auf mit benutzung.da der garten nicht gerade groß ist,und für unsere tochter gerade mal reicht um die spielgeräte und pool aufzubauen ärgern wir uns jetzt.

nun behauptet er wir hätten auch eine anrecht auf den garten gehabt laut mietvertrag im mietvertrag in unseren alten steht nix davon drinne.

nun meine frage weiß jemand wir wir uns nun wehren können.



hoffe jemande kennt sich was aus in solchen regelfällen.

2 Kommentare zu „Unterwohnung mit garten”

Gotthilf Experte! 30.05.2011 14:22

Wehren können Sie sich nicht. Es zwingt Sie niemand einen Mietvertrag für die unten liegende Wohnung zu unterschreiben, wenn der Garten nicht ausdrücklich als zugehörig zur gemieteten Wohnung im Mietvertrag aufgeführt ist.

Ist der Garten im Mietvertrag als mitgemietet aufgeführt, so haben andere Mieter keine Zutrittsberechtigung zu dem von Ihnen gemieteten Garten.

Besteht der Vermieter aber auf ein Zutrittsrecht für alle Mieter, so wäre dies als Gartennutzung oder -mitbenutzung im Mietvertrag enthalten, also nicht in der Aufzählung der gemieteten Sache.

Was in Ihrem alten Mietvertrag steht, ist unerheblich für den neuen Mietvertrag.

Es ist eben so, dass der Vermieter mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren kann. Was und wie er vermieten will, bleibt allein seine Entscheidung.

delos1989 30.05.2011 14:59

danke für die schnelle antwort,na dann hoffe ich mal auf einen guten Mietvertrag in unserem falle.

lg

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