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gaberchen hat diese Frage gestellt
Ich wende mich mit einem kleinen Problem an Sie das ich mit meinem Ex-Vermieter habe.

Leider wurden mir für einen 12-monatigen Mietaufenthalt von meiner 650 EUR hinterlegten Kaution nur 485 EUR wieder rücküberwiesen.

Der fehlende setzt sich anscheinend aus 4 Mängeln zusammen
- Streichen der Wohnung gem. Mietvertrag 5,000 EUR
- Reinigung der Schränke (die Wohnung war teilmöbiliert) 40,00 EUR
- Austausch defekter Duschschlauch 15,00 EUR
- Austausch einer angerissenen Fließe in der Kochecke 60,00 EUR

Allgemeine Einzugsinformationen

Wir haben die Wohnung in einem unglaublich dreckigen übernommen. Waren persönlich 2 Tage mit einem 14m² Zimmer beschäftigt zu säubern, es wurden Barthaare vom Vormieter im Bad gefunden, die Fugen in Küche und Bad waren verschimmelt, selbst die Abdeckungen der Steckdosen musste ich in Wasser einweichen da diese vergilbt und ölig waren. Damals habe ich meinen Vermieter über diesen Zustand informiert und mich beschwert. Er bezeichnete die Wohnung in diesem Zustand als renoviert.

Im Übergabeprotokoll wurden 6 Mängel festgehalten, jedoch keiner der erwähnten Kautionsminderungsgründe

Argument 1: Sreichen der Wohnung gem. Miervertrag
Im Mietvertrag selber steht nur dass man die Wohnung gereinigt und geputzt zurückgeben muss. Der Zusatz der Renovierung bei Auszug wurde vom Vermieter in das Übergabeprotokoll geschrieben und ist somit nicht im eigentlichen Mietvertrag enthalten. Meiner Meinung nach ist dies so nicht richtig zumal wir die Wohnung in einem unrenoviertem und ungeputztem Zustand übernommen haben

Argument2: Reinigung der Schränke
Bei unserem Einzug wurde von mir alles geputzt, Kühlschrank, Schränke, etc…! Ich habe Barthaare im Spiegelschrank in der Dusche gefunden, überall Staub und Dreck. Nachdem ich meinen Vermieter darauf hingewiesen habe meinte dieser nur dass er vorher einen Mietnomaden in der Wohnung hatte.
Da ich ein sauberer Mensch bin habe ich die Wohnung gut und besenrein hinterlassen. Erheblich gereinigter als bei Einzug

Argument 3: Duschschlauch
Die Halterung der Duschbrause waren nicht kompatibel sondern aus zwei Duschgarnituren zusammengebastelt. Schon nach zwei Wochen erwähnte ich vor meinem Vermieter dass die Duschbrause immer aus der Halterung rutscht. Er meinte darauf dass er bescheid weiß und es sich um zwei unterschiedliche Garnieturen handelt. Der Mangel wurde also seitens des Vermieters nicht behoben daher sehe ich hier auch kein Zahlungsbedarf meinerseits

Argument4: Fließe
Die Fließe war schon zu Beginn kaputt. Der Zustand der Küchenzeile war allgemein gebraucht. Hier habe ich leider keine Beweise etc, habe damals einfach zu sehr meinem Vermieter getraut. Nichtsdestotrotz kostet der Austausch einer kleinen 10cm² Fließe keine 60,00 EUR


Nach der Schlüsselübergabe meiner Wohnung an die Vermieterin habe ich nochmals eine mündliche Bestätigung eingeholt dass sie mir die volle Kaution überweist. Sie bestätige mir dies mündlich (Wortlaut: Frau C, ich bekomme von ihnen die volle Kaution und muss dies nicht schrifltich einfordern, ich kann Ihnen da vertrauen – Ja, das können Sie Herr Axtmann“). Als Zeuge war meine Freundin anwesend.
Erstaunlicherweise kann sich Frau C nicht mehr an diesen Satz erinnern. Auch dass die Wohnung anfangs in schlechtem Zustand war und sie dies auch bestätigt hat….

Nun habe ich Sie heute versucht anzurufen um mit ihr über die Kautionsabrechnung zu sprechen. Sie willigt in kein Treffen ein. Sie möchte das per Telefon klären bzw. schriftlich. Da ich in diese Frau jegliches Vertrauen verloren habe wende ich mich nun an Sie um Hilfe bzw. Information wie ich weitervorgehen kann. Jedenfalls werde ich mit Frau C. nichts mehr mündlich besprechen sondern immer den schriftlichen Weg wählen.

Eine kleine Anmerkung meinerseits: Ich bin Student und lebe von 525,00 EUR im Monat, 185,00 EUR sind hier für mich viel Geld.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

5 Kommentare zu „Unvollständige Kautionsrückzahlung”

edy Experte! 25.05.2010 11:29

Hallo gaberchen ,

Vermutungen helfen hier nicht weiter.

"setzt sich anscheinend aus 4 Mängeln zusammen" ( komme nur auf 165€)

würde erstmal nachfragen.

Ein Teil der Kaution darf der VM einbehalten, bis die NK-Abrechnung erstellt
ist.
Ansonsten gilt was im MV steht und in den
Protokollen ( wenn du Sie unterschrieben hast).

lg
edy





gaberchen 25.05.2010 11:35

Hallo edy

Also alle Beschädigungen die nicht im Protkoll aufgeführt sind und wir damals nicht notiert haben könnte mir der Vermieter rechtens in Rechnung stellen?

Was ist mit dem Widerspruch beim Auszug: Im Mietvertrag steht besenrein, im Übergabeprotokoll renoviert? Ist das wirklich gültig wenn es im Übergabeprotokoll aufgeführt wird?

gaberchen 25.05.2010 11:36

huch und dann noch etwas, muss mir der Vermieter nicht Rechnungen vorweisen können die die Kosten beglaubigen?

edy Experte! 25.05.2010 12:17

Hallo gaberchen,

Wenn du einen Zeugen für die bereits vor-
handenen Beschädigungen,musst du natür-
lich nicht dafür haften.
Protokoll ist ein Teil des MV.
Aber ob überhaupt renoviert werden muss?
siehe hier:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsreparatur.html
Rechnungen muss er nicht vorlegen,aber du
kannst die Reperaturen und Renovierung selbst erledigen.

lg
edy

M.Raida aktiver Benutzer 01.06.2010 13:10

ich gebe edy recht, das protokoll ist teil des MV und jeder Mieter sollte penibel drauf achten, was bei Einzug beschädigt ist. Der Vermieter kann die Kaution außerdem nur für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, ausstehende Betriebskosten oder während des Mietverhältnisses auch für gefordete Mieten fordern. Für die Reinigung der Schränke oder den Duschschlauch kann er es nicht verwenden. Das hätte er dir separat in Rechnung stellen müssen.

LG

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