R2D2,5
Wenn ich es gerade richtig verstehe besteht nicht nur die Gefahr, dass es ein Scheinmietvertrag sein könnte, sondern es ist Scheinmietvertrag!
Susanne
Ihr müsst keine Miete eintragen, wenn der Vermieter nicht möchte, braucht er keine Miete zu verlangen. Wird nur problematisch, wenn das Verhältnis zu den Eltern schlechter wird.
In dieser Beziehung gibt es demnach auch keinen Scheinmietvertrag, es ist eine rein steuerliche Sache.
Curo2000
Ihr müsst mindestens 50% der marktüblichen Miete (Mietspiegel) vereinbaren, die Eure Eltern dann auch als Ertäge aus Vermietung beim FA angeben müssen. Alles darunter macht das FA böse. Mache FA's verlangen sogar 70% bei nahen Verwandten.
Susanne
Ja, aber nur, wenn sich das Objekt in der Abschreibung befindet. Selbst das FA kann doch dem Eigentümer nicht vorschreiben, Miete zu verlangen.
Entweder ich habe Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder nicht.
Oder hab ich da was verpasst?
Curo2000
Doch, kann es meines Wissens nach. Das FA kann bei unentgeltlicher Überlassung, gerade an Verwandte, eine fiktive Miete annehemen, die sonst am Markt erzielt werden könnte (Irgenwie so...). Ist jetzt allerdings auch nicht mein Spezialgebiet, hier würde ich mal besser in ein Steuerforum schauen.
Die Meinung mit der Abschreibung teile ich aber gar nicht, was wäre denn z.B. mit einer nach AfA abgeschriebenen Maschine? Sind die Erträge daraus auch steuerfrei? <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Nein, so habe ich das nicht gemeint.
Wenn das Objekt abgeschrieben wird, könnte das FA fiktive Mieteinnahmen annehmen. (oder welche verlangen?)
Es gibt ja auch genauso Maschinen, mit denen keine Erträge erziehlt werden.
Es geht nicht um steuerfrei, sondern um Einnahmen oder nicht Einnahmen. Da denke ich mal, keine Einnahmen-keine Steuern?