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Schlüssel für den Mieter
Zusätzlich zu den mietvertraglich überlassenen Haustür- und Wohnungsschlüsseln kann der Mieter vom Vermieter weitere Schlüssel verlangen, um sie einem Kindermädchen oder einer Putzhilfe zur Verfügung zu stellen. (AG Karlsruhe, Az. 12 C 319/95, aus: WM 2/97, S. 109)