Kloecki hat diese Frage gestellt
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich wohne in einer WG und wollte den Mietvertrag kündigen. Habe dies auch schriftlich getan. Allerdings stellte sich heraus, dass meine Kündigung unwirksam ist, da eine Kündigung nur durch beide Vertragspartner erfolgen kann. Allerdings reagierte mein Vermieter erst zwei Monate nach dem ich ihm die Kündigung geschickt hatte. Ich habe jetzt natürlich schon eine neue Wohnung. Miene Frage ist, ob bei einer unwirksamen Kündigung ein Einspruch nötig ist und wenn ja, wie die Fristen aussehen.