smile30625 08.09.2009 16:51
Hallo,
grundsätzlich sind verbrauchsabhängige Betriebskosten nach Verbrauch abzurechnen, § 556a I BGB und Heizkostenverordnung.
Da hier aber keine Zähler vorhanden sind und die Heizkostenverordnung bei einem 2-Parteien-Haus nicht zwingend gilt, wäre nach Wohnfläche abzurechnen, bei Ihnen also 4/9 zu 5/9 und nicht 1/2 zu 1/2.
Auch dieses Ergebnis ist aber unbefriedigend, zumal der Vermieter ein Gewerbe betreibt und vermutlich mehr verbaucht als Sie. Falls Sie unter diesen Umständen nicht unbedingt auf Dauer in dieser Wohnung bleiben wollen, sollten Sie den Vermieter vor die Wahl stellen: entweder Einbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern oder Sie kündigen den Mietvertrag.
Viele Grüße
smile
speedhawq 09.09.2009 09:52
Entschuldige meine Unkenntniss.
Aber was heißt das konkret mit den 4/9 zu 5/9?
Ich bin nicht so fit im Bruchrechnen.
Vielen Dank, Dirk
smile30625 09.09.2009 10:01
Die Gesamtfläche beträgt 180qm. Ihr Anteil beträgt 80/180, also 4/9. Der Ihres Vermieters beläuft sich auf 100/180, also 5/9.