mat2003 hat diese Frage gestellt
Guten Tag. Wir haben einen Nachbarn über uns wohnen welcher einen Flügel in der Wohnung hat. Er spielt zu beliebigen Uhrzeiten sowie bis 21.00 Uhr. Wie lange darf er eigentlich spielen? Es handelt sich um ein Altbauhaus und ist extrem hellhörig. Die Vermieter kommen auch nicht gegen Ihn an, da er direkt zum Mieterbund gegangen ist. Die sind natürlich der Meinung , dass es bis 21.00 Uhr spielen darf an jedem Wochentag. Die Hausordnung in welcher die Ruhezeiten klar definiert sind scheint hier nichtmehr zu wirken !? In dieser sind die Ruhezeiten ab 18.00 Uhr, danach dürfen diverse Tätigkeiten unr noch in Zimmerlautstärke ausgeübt werden. Dabei stellt sich natürlich die Frage, was ist Zimmerlautstärke? Kann mit einem Flügel überhaupt in Zimmerlautstärke musiziert werden?