Gast hat diese Frage gestellt
Gemeinsames Sorgerecht: Wechselweiser Aufenthalt bei einem Elternteil
Üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus und hält sich das Kind seit ca. eineinhalb Jahren in halbwöchentlichem Wechsel jeweils bei einem Elternteil auf (so genanntes Wechselmodell) kann der Erlass einer vorläufigen Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht darauf gestützt werden, dass das Kind einen festen Lebensmittelpunkt benötige und Verhaltensauffälligkeiten zeige.
Derart pauschale Behauptungen lassen nicht den Schluss zu, dass die Probleme des Kindes von dem ständigen Wechsel des Wohnorts herrühren. Das so genannte Wechselmodell hat nach eingehenden Untersuchungen in der Regel keine Nachteile gegenüber anderen Arten der Sorgerechtsausübung (Wohnen bei einem Elternteil mit Besuchsrecht des anderen).
Beschluss des AG Hannover vom 13.10.2000
608 F 2223/99 SO
FamRZ 2001, 846