Berthelstal 09.07.2010 11:58
Wenn Sie weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen haben, gilt die Dame als Besucherin. Besuch können Sie jederzeit rausschmeißen.
tina100 09.07.2010 18:03
Danke für die rasche Antwort!!!
Aber was kann ich machen, wenn sie nicht ausziehen will?
Berthelstal 09.07.2010 19:48
.......wenn der Topf aber nun ein Loch hat.....