Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Holzwurm hat diese Frage gestellt
Regressforderung des Vermieters nach 2 ½ Jahren

Folgendes Problem:
Ich habe vor ca. 2 ½ Jahren in einer Mietwohnung gelebt, die mit PVC Fußbodenbelag ausgestattet war. Hier habe ich Teppichboden aufgebracht und mit einer handelsüblichen flüssigen Teppichbodenfixierung fixiert. Nach Auszug aus der Wohnung vor 2 ½ Jahren, habe ich den Teppichboden grundgereinigt und die ganze Wohnung in einem 1-A Zustand, sofort wiederbezugsfertig übergeben.
Jetzt zieht mein Nachmieter wieder aus und sein Nachmieter wiederum, wünscht keinen Teppichboden. Da aber dieser aufgrund der Fixierung schlecht vom Belag abgeht, wendet sich mein damaliger Vermieter mit einer Regressforderung von 500,- € an mich. Ist das rechtens?
Wann verjährt ein Regressanspruch?
Stichwörter: verjaehrung + von + regressforderungen

2 Kommentare zu „Verjährung von Regressforderungen”

AMAyer Experte! 26.03.2009 15:15

Lachen Sie ihren ehemaligen VM einmal kräftig aus! Die Sache ist längst verjährt!! Wo kommen wir denn hin, wenn VM noch nach ein oder zwei Nachmietern mit alten Mangeln kommen könnten?

Außerdem kann Ihr ehemaliger trottliger VM wohl kaum den Beweis erbringen, dass Sie den Fußboden verändert haben. Aber trotzdem die Angelegenheit ist längst verjährt!

AM

PS
Achtung: SueCologne ist ein VermieterTROLL!

Woody Profi 26.03.2009 21:45

6 Monate nach Rückgabe der Wohnung

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.