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Louis.Can hat diese Frage gestellt
Als Querschnittgelähmter im Rollstuhl muss ich eine barrierefreie Wohnung anmieten, die es in meinem derzeitigen Wohnort Lüdinghausen nur in einem altersgerechten Wohnen gibt. Ich bin in der Wohnanlage mit ca. 70 Wohnungen der einzige Nicht-Altersrentner.
Nun zu meiner Frage: Bestandteil des Mietvertrages ist ein Vertrag über Serviceleistungen. Diese Dienstleistungen richten sich hinsichtlich ihrer Qualität ausschließlich an Senioren. Muss ich den zum Mietvertrag gehörigen Serviceleistungsmietvertrag einhalten und weiterzahlen (25 EUR/monatlich) oder kann ich diesen Vertrag unabhängig vom normalen Standard-Mietvertrag kündigen.
Stichwörter: jungem + von + mann + dienstleistungen + nicht

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