mrfreeze hat diese Frage gestellt
Hallo.
ICh habe schonmal so eine ähnliche Frage gelesen, wo ein Mieter seinen VM anzeigen kann, wenn der in die Whg. geht und das FEnster schließt (wg. Wäremverlust). Was aber ist, wenn ich als Mieter das Fenster des unter mir lebenden (und schon seit Wochen abwesenden) Mieters von außen zu mache (weil es ist Winter und ziemlich kalt
).
Ich meine, wenn des niemand sieht, dann istes doch ok, oder? Gesetzt dem Fall allerdings, dass mich jemdand dabei "beobachtet"? Ich bin nicht rechtschutzversichert...
Danke schonmal im Voraus, Mr Freeze