Forseti 18.03.2012 08:57
Klar kann sie das. Die Wohnung wird dann mit Mieter und Mietvertrag verkauft. Aber vielleicht wollen Sie ja die Wohnung kaufen, dann hätten Sie ein Vorkaufsrecht.
mitsommernacht 20.03.2012 16:02
Meine Vermieterin sagt, daß bei Verkauf der Wohnung, der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Es war mit der Jetzigen Vermieterin abgesprochen, daß es für mich eine langfristige Wohnung werden soll. Ich bin gesundheitlich und finanziell nicht in der Lage, einen neuen Umzug zu leisten. Was kann ich einer solchen Schweinerei entgegen setzen?