Susanne
Der Mieter darf durchaus die Vorauszahlungen einstellen als Druckmittel zur Erstellung einer Abrechnung.
Den Mieter sollte man aber darauf aufmerksam machen, dass sich dadurch auch bei der nächsten Abrechnung eine wesentlich höhere Nachzahlung ergeben wird.
Glueckskeks
Nun, aber wenn der Vermieter sie dann erstellt (später als ein Jahr), kann er die Nebenkosten des letzten Jahres nicht mehr einfordern oder? (Verjährung)