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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe für 5 Jahre mit meinem Vermieter im gleichen Zweifamilienhaus gewohnt. Die Heikostenabrechnung lief folgendermaßen:

Heizkosten=Alle Tankfüllungen des Jahres / Anzahl der Gesamtquadratmeter * Wohnungsgröße (meine)

Zum Ende August 05 bin ich ausgezogen. Jetzt habe ich o.g. Rechnung nach gleichem Schema erhalten:

Endabrechnung=Heizkosten/12*8

Grundsätzlich nicht verkehrt, aber: in den Heizkosten wird noch eine Befüllung aus dem November 05 mit einbezogen.

Den genauen Verbrauch haben bzw. konnten wir nie ermitteln, d.h. ich wusste zu keinem Zeitpunkt wann der Tank voll od. leer gewesen ist.

Ist es korrekt, das die Abrechnung aus November noch voll in die Endabrechnung läuft?

Kann man eine Gradtaganteil-Tabelle auch jetzt noch zugrunde legen?

Möchte mich nicht streiten, sondern nur den gerechten Anteil zahlen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

1 Kommentar zu „Heizkostenabrechnung nach Kündigung im laufenden Jahr”

fin Experte!

Wenn der normale Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember geht, so muss der Vermieter die Tankfüllungen mit zum Jahresende mit in die Abrechnung bringen, um den Gesamtverbrauch eines Jahres zu ermitteln. Er muss aber Ihr Auszugsdatum ermitteln, d.h. den Verbrauch auf Ihre Monate, die Sie in der Wohnung wohnten, ausrechnen.
Schauen Sie noch einmal die Abrechnung an, ob Ihr Auszug berücksichtigt worden ist. Auf der müßte dann stehen ungefähr "Ihre Kosten von Januar 05 bis August 05...

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