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Wenn der normale Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember geht, so muss der Vermieter die Tankfüllungen mit zum Jahresende mit in die Abrechnung bringen, um den Gesamtverbrauch eines Jahres zu ermitteln. Er muss aber Ihr Auszugsdatum ermitteln, d.h. den Verbrauch auf Ihre Monate, die Sie in der Wohnung wohnten, ausrechnen.
Schauen Sie noch einmal die Abrechnung an, ob Ihr Auszug berücksichtigt worden ist. Auf der müßte dann stehen ungefähr "Ihre Kosten von Januar 05 bis August 05...