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Zu 1: Der Vermieter muss aus der Gesamtsumme des Wirtschaftsjahres Ihren Verbrauch herausrechnen, bzw. die Firma, die die Heizkostenabrechnung erstellt. Nur wenn man den Gesamtverbrauch des ganzen Jahres hat, kann man rechnen. Daher muss dieser bei Ihrer Abrechnung auch auftauchen. Letztendlich sind Ihre Verbrauchskosten doch auch nur die, die Sie verbraucht haben.
Bitte bedenken Sie, dass Sie selbstverständlich für eine Wohnung auch dann Heizkosten zahlen, wenn Sie diese nicht mehr bewohnen, aber noch gemietet haben. Sie hätten sogar als Mieter auch die Pflicht gehabt, die Wohnung in den Monaten November und Dezember leicht zu heizen.
Wenn Sie das alle nicht wollen/wollten, dann hätten Sie die Wohnung zu einem früheren Zeitpunkt kündigen sollen.
Zu 2:
Bei den Kosten für Aufzug gilt nur das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Vermieter kann es dann nicht mehr ändern.
Aufzug nach Qm zu berechnen, wäre sowieso kurios. Nach Personen im Haushalt eher angebracht und verständlich.