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pedda82 hat diese Frage gestellt
Hallo.
weswegen ich mich hier angemeldet habe, geht um folgendes:
wohne in einem einfamilienreihenhaus mit garten zur Miete. der vermieter ist eine wohnungsbaugesellschaft.
jetzt habe ich Post bekommen, im Januar sollen wir den Zugang zu den Gärten freihalten, diese werden vermessen.
über jemanden den ich kenne der bei der Gesellschaft arbeitet wurde mir gesagt, die Gesellschaft sucht neue bauflächen und bei uns ist es nicht möglich neu zu bauen.
jetzt sollen die Gärten vermessen werden um diese dann an uns dann demnächst weiterzuvermieten. der vermieter möchte quasi erzwingen das wir dann auch noch Miete für den Garten zahlen.
der Garten gehört allerdings zur mietsache dazu und wurde vor 4 Jahren mit diversem Inhalt an uns übergeben.
darf mein vermieter jetzt einfach mal sagen ab Tag x kostet jetzt die Benutzung des Gärten Summe x? ich habe gelesen das im BGB steht: sollten Mietverträge als auch mietobjekte geändert werden bedarf es beidseitigem einverständnis. wer weiß mehr? vielen Dank für die Hilfe!!!!

1 Kommentar zu „vermieter ändert mietsache”

forsetis Experte! 21.12.2018 10:57

Eine einseitige Änderung der Mietsache, hier durch den Vermieter, ist natürlich nicht möglich. Verträge, bzw. deren Inhalte, sind nur mit beidseitiger Billigung=Unterschrift zu ändern.

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