Ghostraider
In einem ähnlichen Fall hat ein Urteil dies für wirksam gehalten.
„Für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand Ihrer vorzeitigen Vertragsauflösung bezahlen Sie eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Monatsmiete - netto/kalt - ohne besonderen Nachweis des Vermieters." [**) in einem Mietaufhebungsvertrag] Wirksam**)
OLG Hamburg, RE vom 17.04.1990 - 4 U 222/89, WuM 1990, 244
Gruß
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