rhw
Hi,
...
Ich könnte ja auch einfach eine andere Firma beauftragen den Beuler zu reparieren, zahlen muss ja eh der Vermieter ?!
Ausserdem habe ich nun seit 4 Tagen kein warmes Wasser mehr. Ab wann greift denn das Thema mit den 20% Mietnachlass ?
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Hallo,
Vorsicht! Die sogenannte Ersatzvornahme dürfte hier nicht in Frage kommen, das heißt, du bliebest auf den Reparaturkosten sitzen, wenn du selbst Handwerker beauftragst.
Für die Mietminderung solltest du den Vermieter zunächst in Verzug setzen, also schriftlich eine Frist für die Reparatur festlegen und zugleich die Mietminderung für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist ankündigen.
MfG
rhw
place2be
Hi rhw,
vielen Dank für die Hinweise !
Ich werde nochmals schreiben, falls sich diesbezüglich etwas getan hat.
Gruß, place2be
ag127 19.06.2010 13:51
Hallo place2be,
ich habe ein ähnliches Erlebnis mit meinen Vermietern erlebt bzgl. des Putzens der Wohnung (inkl. vorgeschriebenen Putzplan und Drohung auf "Putzbesichtigung". Hast du denn diesbezgl. eine Antwort bekommen, ob dier die Vermieter das Aufräumen vorschreiben dürfen? Für eine Antwort wäre ich dankbar!!! Mfg