Der_Mario
Hallo.
Dein Vermieter sollte mal Rechtschreibung üben. <!-- s --><!-- s -->
Dagegen solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen:
Zuerst einmal sind die Betriebskosten nicht nach den verschiedenen Posten aufgeschlüsselt. So ist da überhaupt nichts nachvollziehbar. Waren die vorigen Abrechnungen auch so undurchsichtig?
Die Abrechnung der Heizkosten ist so nicht ganz korrekt. in § 7 Abs 1 der Heizkostenverordnung heißt es:Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum [/b:19e54]zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.[/quote:19e54]Hier ist nach Personen und Wohnfläche umgelegt, anstatt nach Betriebskosten und Wohnfläche, das ist so nicht zulässig.
Schreibe in Deinem Widerspruch, dass Du eine genaue Aufschlüsselung der Betriebskosten wünschst und dass die Heizkostenabrechnung nicht der Heizkostenverordnung entspricht.
Gismogsm
Hallo.
Dein Vermieter sollte mal Rechtschreibung üben. <!-- s --><!-- s -->
Dagegen solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen:
Zuerst einmal sind die Betriebskosten nicht nach den verschiedenen Posten aufgeschlüsselt. So ist da überhaupt nichts nachvollziehbar. Waren die vorigen Abrechnungen auch so undurchsichtig?
Die Abrechnung der Heizkosten ist so nicht ganz korrekt. in § 7 Abs 1 der Heizkostenverordnung heißt es:Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum [/b:eb437]zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.[/quote:eb437]Hier ist nach Personen und Wohnfläche umgelegt, anstatt nach Betriebskosten und Wohnfläche, das ist so nicht zulässig.
Schreibe in Deinem Widerspruch, dass Du eine genaue Aufschlüsselung der Betriebskosten wünschst und dass die Heizkostenabrechnung nicht der Heizkostenverordnung entspricht.[/quote:eb437]
Hi Danke für die schnelle Antwort <!-- s --><!-- s -->
Das Haus hatte bis Juli 2005 einem Wohnungsunternehmen gehört, ich habe mal die von diesem Unternehmen erstellten Abrechnungen mal zum vergleich auch eingescant.
[/url:eb437]
[url=http://img440.imageshack.us/my.php?image=imageqq1.jpg:eb437][img=http://img440.imageshack.us/img440/9020/imageqq1.th.jpg][/url:eb437]
Im Juli 2005 hat ein Privatmann das Haus gekauft und ist auch selber mit eingezogen.
Er selber hat 3 Wohnungen für sich und seine Familie beansprucht.Soweit ich damals mitbekommen habe hat er sogar in seinen Wohnräumen neue Heizkörper angebracht ohne auch Zähler anzubringen.
Mich stört eigentlich am meisten das er versucht die Heizkosten mit der in der Wohnung lebenden Personen zu begründen.
Der_Mario
Mich stört eigentlich am meisten das er versucht die Heizkosten mit der in der Wohnung lebenden Personen zu begründen.[/quote:2b33f]Wie schon gesagt, das ist nicht zulässig!