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thestc hat diese Frage gestellt
Morgen Leute,
Mein Mitbewohner ist hier gestern ausgezogen, zurück zu seinen Eltern. Der Mietvertrag läuft allerdings noch bis zum 31.3.08 Jetzt ist mein Problem das er ab sofort nur noch die Kaltmiete zahlen möchte. Dies macht einen Unterschied von 75€ zuzüglich Strom(20€) aus. Meine Frage ist nun. Kann er dies auf mich abwälzen? Ich meine wen ich zb in den Urlaub fahre, kann ich ja auch nicht sagen: ich zahle nur noch Kaltmiete für die Zeit. Jetzt bräucht ich da etwas hilfe. Falls es darum geht das ich da zur not einen Rechtsstreit finazieren muss: das ist kein Problem. Ich will nur wissen ob ich da überhaupt etwas tun kann. Achja wir sind im Mietvertrag beide als Hauptmieter eingetragen...

Vielen Dank
Steffen
Stichwörter: nebenkosten + mitbewohner

3 Kommentare zu „Mein Mitbewohner will sich die letzten beiden Monate um die Nebenkosten drücken...”

Ghostraider Experte!

Da Sie sich die Miete teilen ist es eine Privatsache wer was noch zahlt.
Es ist nur wichtig das die Miete in voller Höhe beim Vermieter ankommt.
Wenn Sie hingehen und den Betrag von der Miete nicht bezahlen wird sich der Vermieter an den Mitmieter halten und diesen Betrag von Ihm fordern, da er ja genau wie Sie selbstschuldnerisch für die Mietsache haftet.

Ich hoffe das Sie beide die Kündigung unterschrieben haben, sonst gilt diese auch nicht und Sie oder der ander Mieter kommt/kommen nicht aus dem Mietvertrag raus.

Gruß
ghost

thestc

Also gekündigt haben wir beiden einzeln aber Zeitgleich. Das Problem ist eben das er keine NK mehr zahlen kann. Ich kann mir allerdings die 150€ die das auf den verbleibenden 2 Moanten machen würde nicht leisten.

Ghostraider Experte!

Dann soll er zusehen das er an das Geld kommt um seine Verpflichtungen einhalten zu können.
Der Mietvertrag und die damit verbundenen Pflichten gelten bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Außer Sie entbinden Ihn von dieser Pflicht und drehen jeden Cent um damit Sie dem Vermieter die Miete voll bezahlen können.
Wie gesagt im Grunde ist es eine Privatangelegenheit.

Gruß
ghost

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