Gast hat diese Frage gestellt
Hallo Leute.
Ich habe ein Dreiviertel Jahr in einer Wohnung gewohnt.
Nun ziehe ich aus, oder bin ausgezogen und der Vermieter verlangt von mir die Türrahmen sowie die Türen zu weißen.
Die Türrahmen kann ich verstehen, weil die gebeizt waren.
Wenn man die weiß überstrichen hat, sieht man aber, dass die Türen etwas gelblicher sind. Allerdings habe ich die so übernommen, ohne Angabe, dass die geblich sind und noch gestrichen werden müssten.
Nun verlangt der Vermieter, das ich die Türen auch weiße, obwohl ich nur ein Dreiviertel Jahr in der Wohnung war und es ein Nichtraucherhaushalt war und auch sonst nichts sonderbares gewesen ist was die Türen geblicher erscheinen lassen könnte.
Kann ich da irgendwie gegen angehen oder kann der Vermieter das verlangen?
Folgendes steht in meinem Mietvertrag:
§ 17 Instandhaltung der Mieträume
1. Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen dr Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen im folgenden Zeitabständen erforderlich sein:
In Küchen, Bädern und duschen - alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten - alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen - alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.[/quote:4f94a]