Der_Mario
Selbstverständlich ist die verjährt. Ab in den Papierkorb damit.
Werner1
Auf den ersten Blick würde auch sagen ist verjährt. Das Gesetz sagt aber das für den VM unverschuldete , verspätete Rechnungseingänge beim VM , er dann noch nachträglich nachfordern kann. Hier wäre allerdings zu prüfen wann die Rechnung tatsächlich beim VM eingegangen ist.
Hier Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet. Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungsfirma oder Verwaltung muss er jedoch einstehen.
mandy106
dankeschön!
das schreiben kam direkt von der stadt. geht um das wasser im garten