Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe (mal wieder) ein Problem mit meinem Ex-Vermieter. Bin am 28.2. aus meiner alten 50qm Wohnung ausgezogen. Kleine Mängel die der VM vorfand habe ich anstandslos einige Tage später beseitigt.
Im Mietvertrag stand nichts über eine Endreinigung (somit gelt m.w. nach dass die Wohung besenrein übergeben werden muss?). Trotzdem habe ich über dieses Maß hinaus gereinigt und gewischt, v.a. das Bad und die Toilette waren in einwandfreinem Zustand (Zeugen dafür gäbe es).

Dieses wurde vom VM bei der Übergabe so abgenommen (Protokoll verweigerte er leider).

Nun erhielt ich mit der NK Abrechnung einen Brief, indem der VM schreibt, die Sauberkeit wäre nur oberflächlich gewesen und bemängelte folgendes:
- Abflüsse in Dusche und Waschbecken durch Hundehaare verstopft (unser Hund war nie im Bad)
- Urinstein in Toilette der nur schwer wegzubekommen war
- Hausflurreinigung wurde nie ordnungsgemäß durchgeführt.

Der VM hat die Wohung nun selbst gereinigt, wofür er angeblich (v.a. für das Bad) 10h gebraucht hat. Zusätzlich stellt er 3 Hausflurreinigungen (ebenfalls selbst durchgeführt) a 1,5h in Rechnung.
Seine Arbeit veranschlagt er mit 9€/h und verlangt dafür sogar noch Mwst.

Ich betrachte dieses Vorgehen eigentlich nur als nachträgliche Abzocke, da es bei der letzten NK Abrechnung Streit gab und er ~150€ weniger bekam als er wollte, die er sich nun irgendwie wiederholen will.
Die Kaution hat er übrigens noch.

Wie sieht die Rechtslage hier aus?


Danke im voraus für Eure Antworten,

Gruß, Michael
Stichwörter: kosten + reinigung + wohnung + angebliche

2 Kommentare zu „Kosten für angebliche Reinigung der Wohnung”

Rano Experte!

Der VM kann Schrubben wie er will. Was er nicht kann, ist, die Kosten dafür zu berechnen, wenn er nicht vorher die Mängel mitgeteilt und eine Frist zur Beseitigung gestellt hat.
Er könnte dem eine Ablehnungsandrohung hinzusetzen. Das bedeutet, daß er NACH Fristende die Beseitigung durch den Mieter nicht mehr akzeptiert.

Es kann also nach aktuellem Stand der Dinge gar nicht zu einer Berechnung kommen.

Gruß
Ralph

Michael1311

Danke das hilft mir schonmal weiter, mal sehen wie er im weiteren seine realitätsfernen Ansichten bewertet...
Gibt es dazu auch ein akuelles Urteil?

Mein Problem ist nur, dass ich davon ausgehe, dass er die Kosten von der noch ausstehenden Kaution abzieht und ich dann wegen 150€ auf Herausgabe klagen kann, was wirtschaftlich zumindest unsinnig wäre.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.