Rano
Der VM kann Schrubben wie er will. Was er nicht kann, ist, die Kosten dafür zu berechnen, wenn er nicht vorher die Mängel mitgeteilt und eine Frist zur Beseitigung gestellt hat.
Er könnte dem eine Ablehnungsandrohung hinzusetzen. Das bedeutet, daß er NACH Fristende die Beseitigung durch den Mieter nicht mehr akzeptiert.
Es kann also nach aktuellem Stand der Dinge gar nicht zu einer Berechnung kommen.
Gruß
Ralph
Michael1311
Danke das hilft mir schonmal weiter, mal sehen wie er im weiteren seine realitätsfernen Ansichten bewertet...
Gibt es dazu auch ein akuelles Urteil?
Mein Problem ist nur, dass ich davon ausgehe, dass er die Kosten von der noch ausstehenden Kaution abzieht und ich dann wegen 150€ auf Herausgabe klagen kann, was wirtschaftlich zumindest unsinnig wäre.