Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage. Die ganze Geschichte ist länger, deshalb will ich mich kurzfassen. Der Sachverhalt:
Ich habe 6 Monate in einer Wohnung gewohnt, bin nun aber wieder ausgezogen. In der Wohung waren bei Einzug einige Wände rot gestrichen. 5 Wochen vor dem Auszug habe ich mit der Hauswärtin einen Rundgang gemacht um mich über die fälligen arbeiten zu erkundigen. Einige Wände habe ich darauf hin gestrichen, von den roten war keine Rede. Bei der Wohungsübernahme gab es keine Beanstandungen.
Eine Woche später erhielt ich von der Hausverwaltung (nicht der Hauswärtin) die Aufforderung, die roten Wände zu streichen und einige Reinigungsarbeiten durchzuführen (aufgrund einer Beschwerde der Maklerin).
Bei der übergabe wurde ein Protokoll erstellt. Darin gab es meiner Meinung nach keine Beantstandungen - auch nicht auf mein Nachfragen. Eine Kopie habe ich jedoch nicht erhalten.
Meine Frage bezieht sich nur auf das Streichen. Bin ich dazu verpflichtet??
Herzlichen Danke schonmal für eure Antworten/Meinungen.