Tabaluga82 05.03.2017 07:27
Entschuldigung, der Vermieter hat die Rechnung per Email 2015 geschickt.
forsetis 05.03.2017 09:31
Wenn bei euch die Abrechnung der Betriebskosten nach Kalenderjahr läuft, dann war die von 2013 längst verfristet und hätte nicht bezahlt werden müssen. Da man aber schon bezahlt hat, ist das Geld für diese Abrechnung futsch. Die Abrechnungen für 2014 und 2015 kamen ja fristgerecht. Deshalb ist da ja nichts mehr zu fordern.
Warum erhöht man nicht ganz einfach die monatlichen Vorauszahlungen um einen Betrag xx, dann gibt es auch nicht solche Nachzahlungen.
Tabaluga82 05.03.2017 10:27
Hallo,
danke für die Antwort.
Wir haben das 2015 bezahlt, also für 3 Jahre. Die Frage ist nun da ja die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt (BGH VIII ZR 94/05), ob wir das Geld von der Schwester (neuer Vermieter) erstattet bekommen können.
forsetis 05.03.2017 11:21
1. Die relmäßige Verjährung gilt für Forderungen, nicht aber für bereits bezahlte Rechnungen.
2. Der Mieter hat 12 Monate Überlegungsfrist, wenn er eine Betriebskostenabrechnung bekommen hat.
3. Da beides in diesem Fall nicht zutrifft, weil man aus Unwissenheit Fristen versäumt hat, ist der Drops gelutscht.
4. Hier wäre die Mitgliedschaft in einem Mieterverein mit Sicherheit gut angelegtes Geld für die Zukunft.