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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Seit 5 Jahren wohnen wir in einer Mietwohnung. Auf Grund von Baumängel haben wir eine Mietminderung vom Vermieter gebilligt bekommen. Jetzt , nach 5 Jahren will die Eigentümergemeinschaft die Baumängel abstellen lassen. Es handelt sich um die Trittschalldämmung. Estrich bzw. Fliesen sind mit den Wohnungswänden fest verbunden. Die Lösung sollte sein, dass die Fliesen aufgehackt und neu verlegt (mit elastischer Verbindung zur Wand) werden. Diese Arbeit ist mit großen Lärm- und Staubbelastungen verbunden.
Muß ich die Arbeiten dulden?
Gibt es Termine zu beachten, zB. Wie lange vorher muß mich der Vermieter informieren?
Wie viel Zeit habe ich, mich zu entscheiden?
Kann ich während der Arbeit eine Ersatzwohnung verlangen und mit meinem Hausrat umziehen, auf Kosten des Vermieters?
Habe ich vielleicht ein Soderkündigungsrecht?
Wo kann man sich kundig machen?
Es handelt sich um die Küche, Bad, Abstellraum und Diele. Die andere Räume sollen in dem Originalzustand bleiben.


Für eine fundierte Antwort bedanke ich im voraus.

mr.timer
Stichwörter: renovierung + baumängel + duldung

0 Kommentare zu „Baumängel , Renovierung, Duldung?”

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