forsetis 29.09.2016 09:22
Da in Bezug auf das Streichen der Wände noch Wunder geschehen können, muss man abwarten. Eine fristlose Kündigung, bzw. Nichtbezug der Wohnung sehe ich als nicht gegeben an. Darum beim Einzug den Zustand der Wohnung in Wort und Bild festhalten, damit man beim Auszug nicht mit Forderungen konfrontiert wird.
Tockel5 04.10.2016 17:05
Generell hat sich der Mieter an die Vertragsmäßigkeiten zu halten, geschieht das nicht, müsste der Mieter das Recht auf Widerruf haben. Allerdings bin ich mir in diesem Fall nicht sicher was das bringen soll, schließlich wollt ihr ja in die Wohnung. Wäre interessant zu wissen, wie es denn jetzt ausgegangen ist, bzw, was ihr unternommen habt ...