anitari
Ich hatte mich aber informiert, dass wenn ich einen Nachmieter finde, ich zum Ende diesen Monats kündigen kann. [/quote:44f52]
Wo hast Du denn diese Information her? Von den Gebrüdern Grimm?
Sie ist FALSCH. So eine Regelung gibt es nicht und gab es nie!
Wenn Du einen Nachmieter findest und dem Vermieter ist mit diesem enverstanden, kann er Dich aus dem Vertrag entlassen.
Paßt aber dem Vermieter die Nase des Nachmieters nicht hast Du Pech.
Gruß Anita
extreamer
Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...
Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.
anitari
Hallo,
aktiv sind die beiden natürlich nicht mehr <!-- s --><!-- s -->
Ich wollte damit nur deutlich machen das die sog. Nachmieterstellung eben ein Märchen ist.
Hier kannst Du mehr dazu lesen.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Nachmietergestellung/nma.htm[/url:d54ba]
Gruß Anita
Susanne
Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...
Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:cc759]
Die Stelle im Internet würde mich interessieren, bitte mal URL angeben!
Der_Mario
Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:3b35d]
Du kannst natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit Deinem Vermieter treffen, aber so etwas wie einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht!
Sollte die Verbraucherzentrale so etwas behauptet haben, ist das eindeutig eine Falschaussage gewesen.
Rano
Ich wusste nicht das die Gebrüder Grimm noch aktive Autoren sind ...
Diese Aussage habe ich von der Verbraucherzentrale bekommen und auch an diversen Stellen im Internet nachgelesen.[/quote:85ba5]
Sorry, aber sie ist trotzdem nicht zutreffend.
Natürlich sind Vermieter auch nur Menschen ... aber mit finanziellen Interessen.
I.d.R. wird man Dich also vorzeitig aus dem MV entlassen, wenn ein solventer UND genehmer Nachmieter nachgewiesen wird. Aber ein Recht darauf hast Du nicht!
...
Die Sache mit dem Schlüssel könnte ein guter Anwalt allerdings ausschlachten, da der VM Dir die Wohnung nach BGB vollständig[/u:85ba5] zum Gebrauch überlassen muss. (§535, 536)
Aber Vorsicht ... das kommt (ggf.) auf den Richter an!
Gruß
Ralph