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Modernisierung und Elektroherd statt Gasherd
Wird ein Gasherd durch einen Elektroherd ausgetauscht und deswegen die Steigeleitung verstärkt ohne Erhöhung der Anschlusswerte, stellt diese Maßnahme keine Modernisierung gemäß MHG dar. (AG Hoyerswerda, Az. 1 C 0778/96)
Wird ein dreiflammiger Gasherdes gegen einen elektrischen Vierplattenherd mit komfortabler Backröhre ausgetauscht, stellt der Austausch eine Wertverbesserung dar. (LG Berlin, Az. 64 S 35/97, aus: GE 10/87, S. 616)