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danielr hat diese Frage gestellt
Hallo an alle, ich hoffe mir können paar Leute bei meinem Anliegen weiterhelfen.

Meine Freundin ist vor drei Wochen zu mir gezogen. Ihr ehem. Vermieter hat mit ihr ausgemacht, dass er die Lächer in der Wand (entstanden durch Nägel und Dübel) selbst verputzen möchte. Dafür hat er 30 Euro Materialkosten für den Putz und 40 Euro Stundenlohn oder wie er das nennt für seine Arbeit berechnet und dies von der Kaution abgezogen.
Dann, beim Auszug habe ich unten im Treppenhaus das Mauereckstück mit einem Sofa beschädigt, sodass zwei größere Stücken herausgebrochen sind. Das hab ich auch gleich meiner Haftpflicht gemeldet und mit ihm vereinbart, dass es eben über diese geregelt wird. Indess hat er eine Firma beauftragt den Schaden zu reparieren. Den Kostenvoranschlag hat er meiner Versicherung weitergegeben. Nun aber der für mich kritische Punkt: Den Kostenvoranschlag hat er meiner Freundin von der Kaution abgezogen! und möchte den Betrag ihr erst überweisen, wenn das alles mit der Haftpflicht geregelt ist, sprich wenn die den Schaden übernimmt. Ist das ok so? Meine Freundin hat doch gar nichts mit dem Schaden zu tun.
Also:
1. Die Sache mit der Arbeitsleistung beim Verputzen der Löcher, und
2. Die Sache mit der Haftplficht

was meint ihr dazu?

MfG und vielen Dank schon mal ;)

4 Kommentare zu „Vermieter mindert Kautionsrückzahlung”

Gotthilf Experte! 19.08.2011 15:10

Die Kaution ist auch dafür vorgesehen, dass alle Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dieser verrechnet werden.
Selbstverständlich zählen hier auch Schäden dazu, die beim Umzug des Mieters entstehen, egal wer sie verursacht hat.

Gotthilf Experte! 19.08.2011 15:14

Nachtrag:

Eigenleistungen kann man mit ca. 15 Euro je Std. ansetzen.

Die Arbeitszeit setzt sich nicht nur aus der Zeit für das Verputzen selbst, sondern auch aus der Zeit für Materialbeschaffung usw. zusammen.
Sowas klärt man vor solch einer Vereinbarung ab oder man macht es selbst.

danielr 19.08.2011 15:49

Hallo und vielen dank für die rasche Antwort. Heißt das nun dass der Vermieter absolut rechtens gehandelt hat? Wobei ja die 40 Euro anscheinend sehr hoch sind wie du geschrieben hast. Aber die Sache mit der Haftpflicht kann ich nicht nachvollziehen. Nehmen wir an ich verursache dort einen schaden wenn keiner ein oder auszieht. Dann werden die kosten doch sicher auch nicht von der Kaution abgezogen. Ich hab da nie gewohnt. Wieso wird das nicht getrennt und er bittet mich nicht zur kasse? MfG

Berthelstal Experte! 19.08.2011 16:14

Lesen sie nochmal den letzten Absatz von @Gotthilf und versuchen Sie, diesen zu verstehen.
Der Vermieter wird nicht jeden Möbelpacker nach eventuellen Beschädigungen hinterher laufen müssen. Wo sollte das auch hinführen?

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