Gotthilf 19.08.2011 15:10
Die Kaution ist auch dafür vorgesehen, dass alle Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dieser verrechnet werden.
Selbstverständlich zählen hier auch Schäden dazu, die beim Umzug des Mieters entstehen, egal wer sie verursacht hat.
Gotthilf 19.08.2011 15:14
Nachtrag:
Eigenleistungen kann man mit ca. 15 Euro je Std. ansetzen.
Die Arbeitszeit setzt sich nicht nur aus der Zeit für das Verputzen selbst, sondern auch aus der Zeit für Materialbeschaffung usw. zusammen.
Sowas klärt man vor solch einer Vereinbarung ab oder man macht es selbst.
danielr 19.08.2011 15:49
Hallo und vielen dank für die rasche Antwort. Heißt das nun dass der Vermieter absolut rechtens gehandelt hat? Wobei ja die 40 Euro anscheinend sehr hoch sind wie du geschrieben hast. Aber die Sache mit der Haftpflicht kann ich nicht nachvollziehen. Nehmen wir an ich verursache dort einen schaden wenn keiner ein oder auszieht. Dann werden die kosten doch sicher auch nicht von der Kaution abgezogen. Ich hab da nie gewohnt. Wieso wird das nicht getrennt und er bittet mich nicht zur kasse? MfG
Berthelstal 19.08.2011 16:14
Lesen sie nochmal den letzten Absatz von @Gotthilf und versuchen Sie, diesen zu verstehen.
Der Vermieter wird nicht jeden Möbelpacker nach eventuellen Beschädigungen hinterher laufen müssen. Wo sollte das auch hinführen?