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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe in meinem Mietvertrag stehen, dass ich meine Wohnung besenrein und in bewohnbarem Zustand zu übergeben habe. Ich habe vor einem halben Jahr meinen Flur dunkelgrün gestrichen. Jetzt habe ich die Wohnung gekündigt. Ich fürchte, mein Vermieter möchte dass ich die Wände wieder weiß streiche.
Kann er mich dazu zwingen?
Stichwörter: streichenbesenrein

4 Kommentare zu „Streichen/besenrein”

fin Experte!

Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, müssen Sie das nicht tun.

Tonne

Hm, ja, das sehe ich auch so. Bin auf den Ärger jetzt schon gespannt. <!-- s :D --><!-- s :D -->
Danke für die schnelle Antwort

tenant61 Experte!

. steht da wirklich nicht mehr? <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> dann hast du tatsächlich glück. aber schau vorsorglich nochmal den vertrag durch, nicht, dass du was übersehen hast.

Tonne

Nein, mehr steht nicht drin. Ich war eigentlich auch der Meinung, dass er mich nicht zwingen kann. Ein Freund sagte mir jetzt aber, dass ich schon den alten Zustand wieder herstellen müsste und wenn ich die Wohnung mit weißen Wänden bekommen hätte, dann müßte ich diese auch wieder weiß übergeben. Das müsste nirgens stehen. Unlogisch ist dabei nur, dass im Schlafzimmer eine Tapete mit helblauen Tauben war. Muß ich die dann auch wieder antapezieren??? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

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