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Frannie37 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe eine recht lange Geschichte: Im November 2006 bin ich in eine SEHR renovierungsbedürftige Wohnung gezogen. In einigen Räumen waren Schimmelreste zu erkennen, die lt Auskunft des Vermieters auf mangelnde Lüftung der Vormieterin zurückzuführen waren. OK, schien tatsächlich zu stimmen, es war hauptsächlich der Putz im Badezimmer befallen. Also neu verputzt und gut. Im März 07 tauchte plötzlich neuer Schimmel unterhalb des Schlafzimmerfensters auf (keine Heizung im SZ vorhanden), desgleichen bei der Nachbarin, dort aber, wie ich dann erfuhr, schon seit Jahren im gesamten Schlafzimmer an der Außenwand. Vermieter Bescheid gesagt - Antwort: Lüften. OK. 3 Hygrometer im Schlafzimmer aufgestellt, Nachbarin auch, darauf geachtet, dass Luftfeuchtigkeit die 55 % nicht überschreitet, Heizung gekauft. Aber: bei starkem Regen hat meine Nachbarin Wasserblasen in der Tapete, bei mir läuft unter der Fensterbank das Wasser runter. Toll. Wir haben dann auf einem Gutachten bestanden. Vermieter hat Gutachter geschickt: Nach mündlicher Auskunft des sehr gründlichen Gutachters liegt es NICHT am Lüften. Evt Dach oder Fallrohr oder oder oder.... Das Gutachten bekommen wir nicht in die Hand. Jetzt war eine Firma da, die per Kamera das Rohr untersucht hat: Nichts. Dachdecker war da: Nichts. Vermieter: Lüften. Ich sagte daraufhin, gut, ich kürze die Miete. Er sagt: OK, ist mir egal. Mir ist es ja fast wurscht. Ich ziehe im Frühjar eh aus aber meine Nachbarn sind recht alte Leutchen. Wenig Geld, keine Familie. Er hat auch noch ein Lungenemphysem. Die können nicht einfach so raus. Der Vermieter macht absolut nichts. Er kassiert nur Miete. Seit 22 Jahren (Damals hat er neue Fenster einbauen lassen). Was können wir tun?
Stichwörter: schimmel + unttiger + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter unternimmt nichts mehr, Schimmel in der Wohnung”

AMAyer Experte! 16.09.2008 07:56

Dieser Vermieter ist wie alle Vermieter, ein Knecht des Geldes der Macht!

Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Andreas Mayer

Frannie37 16.09.2008 08:14

Naja, die Mietminderung stört ihn offensichtlich nicht einmal. Damit sieht er sich ja nicht mehr in der Verantwortung. Das kann es doch nicht sein oder?

AMAyer Experte! 16.09.2008 12:41

Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und ausziehen! Alles andere scheint ja nicht zu fruchten.

Andreas Mayer

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