Lana85 hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich habe von 2004- 15.06.12 in einer Wohnung einer Gesellschaft gewohnt.
2004 wurde bei der Übergabe ein Protokoll mit allen Mängeln der Wohnung vom Hausmeister gemacht. Kurz nach meinem Einzug in die besagte Wohnung,gab es einen Hausmeister wechsel und innerhalb der Jahre die ich dort wohnte,zwei neue Gesellschaften von dem das Haus übernommen wurde.
Am 15.06. traf ich mich wie vereinbart mit dem Hausmeister in der Wohnung und bis auf die schon vorherigen Mängel gab es nix zu beanstanden.
DA liegt aber genau das Problem!
Der Hausmeister teilte mir mit das das Übergabe Protokoll von 2004 nicht mehr auffindbar sei...
Heute hatte ich Post von der Gesellschaft,dass ich bis zum 29.06. ALLE Mängel fachgerecht in der Wohnung zu beseitigen habe und sie weiterhin die Miete von mir verlangen,bis alle Mängel beiseitigt sind!?
Es ist aber doch nicht meine Schuld wenn die Gesellschaft die Protokolle verbummelt! Oder?
Muss ich damit rechnen das ich tatsächlich dafür aufkommen muss,selbst wenn ich es an einen Anwalt übergeben würde?