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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grüße euch Mieter ,
habe folgendes problem:
Bin mit meiner Freundin zusamengezogen *freu*
nun habe wir aber probleme bei ihrer Wohnung *mist*
Als der Hausmeister die Wohnung zur Vorinspektion betrachtet hat, hat er zu meiner Freundin gesagt das die Wohnung OK sei und er, wenn der Vermieter zustimmt zufrieden ist wenn nur kleine schönheitsreperaturen verrichtet werden.
Trotzdem hat er auf sein Inspektionsblatt alles als schlecht angegeben, wegen langer Wohnzeit. Und meine Freundin hat leider etwas zu voreilig unterschrieben... da Sie dachte sei schon OK was der Hausmeister sagt.
Jetzt stellt sich der Vermieter Krumm und möchte das wir reovieren...

Die Wohnung ist bis auf wennige mängel in sehr guten Zustand und bei weiten nicht abgewohnt. Sind wir jetzt aber wegen den unterschriebenden Vorinspektionszettel verpflichtet die komplette Wohnung zu Renovieren ?

Ich hoffe mein Text ist verständlich und bitte die fehler zu übersehen, kann halt besser Rechnen als Schreiben.

viele grüße aus Hamburg
Stefan
Stichwörter: renovierungsarbeiten

8 Kommentare zu „Renovierungsarbeiten, Ja oder Nein”

Susanne Experte!

Was sagt der Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen, nur darauf kommt es an. Hier aber den genauen Wortlaut wiedergeben!!!

Thorondor40

leider ist es kein starrer Vertag,
googel schon ewig hin und her.

"...in der Regel jeweils..."

Von mir aus machen wir ja kleine Arbeiten, ich will aber nicht alles machen was der Hausmeister angekreuzt hat. So sind zwei Zimmer gerade erst zwei Jahre renoviert.

tenant61 Experte!

zitier doch die klausel zu schönheitsreparaturen mal vollständig, anstatt fragmentarisch. und für den fall, dass es sich um eine wirksame klausel handeln sollte (was aber bis jetzt nicht ersichtlich ist) müßtest du noch angeben, wann die letzte renovierung erfolgte und was der vermieter jetzt eigentlich verlangt. im moment tappen wir hier ziemlich im dunkeln. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Thorondor40

§9 Schönheitsreparaturen Instandhaltung und Instandsetzung

1. Trägt der Mieter die Kosten f. Schönheitsrep., hat er wärend der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsrep. ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. Sie umfassen insbesondere alle Maler und Tapezierarbeiten innerhalb der Wohnung sowie die Instandhaltung der Fußböden und Fußbodenbelege.
2. Die Schönheitsrep. sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
in Küche, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre
Die Innenanstriche der Fenster, die Anstriche der Türen, Holzteile, Heizkörper, Versorgungsleitungen u.ä. sind alle 5 Jahre durchzuführen.

§ 13 Beendigung der Mietzeit

Hat der Mieter die Schönheitsrep. übernommen, hat er spätestens bei Beendigung der Mietzeit sämtliche bis dahin, je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen oder nach dem Fristenplan fälligen Schönheitsrep. fachgerecht auszuführen, soweit nicht der Nachmieter sie auf seine Kosten ohne Berücksichtigung bei der Miete übernimmt oder der Mieter dem Vermieter diese Kosten erstattet.

Uns geht es viel darum die Lackiearbeiten an den z.B. Heizkörpern, die in guten Zustand sind, zu vermeiden (leider haben wir die Mängelanzeige des Hausmeisters vorschnell unterschrieben).
Der Vertrag ist so wie ich bisher gelesen habe wohl 'Dicht'. Obwohl ich find das der §13 ziemlich verwirrend klingt.

vielen dank für eure Mühe und Gedanken.
Gruß Stefan

Ach ja die Mängelanzeige des Hausmeisters umfasst alle Arbeiten die nach Fristenplan zu erledigen sind.
Wohnzimmer, Flur und Bad wurden vor zwei Jahren Renoviert. Das Bad und der Flur sind in dezentem Gelb gestrichen, was der Hausmeister auch beanstandet hat, soll alles Weiß sein. Schlafzimmer und Kücher wurden seit Einzug nicht wieder gemacht.

nochmals Danke <!-- s :) --><!-- s :) -->

tenant61 Experte!

. ich unterstelle mal, dass an irgendeiner stelle im vertrag auch noch steht, dass der mieter die schönheitsreparaturen übernimmt. für den fall gilt das, was ich jetzt schreibe:

der vertrag gibt dir 3 möglichkeiten:
1. du renovierst die komplette wohnung selbst (fachmännisch in eigenleistung oder durch fachfirma). bei der farbgebung kann der vermieter nicht mitbestimmen, d.h. er darf nicht weiß vorschreiben, solange eine neutrale farbe gewählt wird (was auch immer das heißt); ein dezentes gelb dürfte nicht zu beanstanden sein. dieser farbton allein dürfte m.e. auch nicht dazu führen, dass ein raum als renovierungsbedürftig angesehen wird. wenn eine objektiv gute lackierung allein wegen des alters als erneuerungsbedürftig bezeichnet wird, lässt sich dagegen möglicherweise auch angehen (z.b. indem dir ein fachmann bestätigt, dass durch einen neuanstrich der zustand nicht verbessert werden kann).
2. du einigst dich mit dem nachmieter (z.b. indem du ihm materialkosten zahlst oder eine pauschale oder dir von ihm bestätigen lässt, dass er die wohnung übernimmt, wie sie ist)
3. du lässt vom vermieter errechnen, wie hoch dein anteil an den kosten einer vollständigen renovierung wäre und zahlst ihm diesen anteil. die ermittlung dieser kosten erfolgt raum für raum auf grundlage eines kostenvoranschlages, zeitanteilig je nachdem, wie lang die letzte renovierung zurückliegt (für´s wohnzimmer wären das hier z.b. 2/5 der kosten). wenn du halbwegs gut im rechnen bist und einen handwerker kennst, der günstige preise macht, kannst du das auch selbst ausrechnen.

Susanne Experte!

@all!!!
Ich hätte an der Klausel einiges auszusetzen.

Sind 5 Jahre für die Lackierarbeiten nicht zu wenig???

Eine Vertragsklausel, die vorsieht, dass Heizkörper alle drei Jahre, Zimmerdecken alle vier Jahre und Fenstertüren von innen alle fünf Jahre zu streichen sind, ist unwirksam (LG München I 19 S 11226/01 WM 2004, 233).[/quote:727b2]

Ist das alles, was zu den Schönheitsreparaturen im MV steht? Das ist wichtig!
Wie tenant1 schon schrieb fehlt doch die Vereinbarung dazu. Wo ist vereinbart, dass der Mieter überhaupt die Schönheitsreparaturen übernehmen muss? In den zitierten § steht doch nur was er machen muss, wenn es vereinbart wurde, denn: grundsätzlich ist das eine der Aufgaben des Vermieters [/b:727b2](der das aber wirksam auf den Mieter abwälzen darf)

tenant61 Experte!

@ susanne:
grundsätzlich würde ich 5 jahre nicht für zu wenig halten. ich kenne den hintergrund des von dir zitierten urteils nicht, vermute aber mal, dass es dabei eher darum geht, dass es sich dort um eine starre frist gehandelt hat; aus diesem grund bin ich auch der auffassung, dass man insoweit gegen eine renovierungspflicht angehen könnte, falls der tatsächliche zustand des anstrichs noch gut ist. ob die gesamte klausel deswegen unwirksam ist, weiß ich nicht.
aus meiner ehemaligen praxis weiss ich, dass gerade vermietungsgesellschaften häufig zunächst mal sämtliche theoretisch zu machenden arbeiten aufzählen, später aber die forderungen auf die tatsächlich nötigen arbeiten reduzieren. ähnlich scheint mir das hier auch zu sein; denn die vermieterin selbst hat die wohnung nie gesehen sondern "vom grünen tisch" anhand des besichtigungsprotokolls die arbeiten aufgelistet. evtl wäre mal ein gespräch mit dem sachbearbeiter angebracht.

Thorondor40

Hi Mieter,

nun, der Sachbearbeiter stellt sich quer besteht auf eine komplette Renovierung der Wohnung. Sogar die farbigen Wände möchte er in Weiß haben *Knurrrr*.
Der Vertrag endet nächsten Monat und uns rennt die Zeit davon !!!

Von Gesetzten möchte er nichts hören.
Er scheint farauf zu spekulieren das wir es scheuen und nachgeben, um uns den Gang zum Anwalt zu ersparen. Und das könnte Klappen da wir langsam keine Lust mehr auf Ärger haben (hatten mit meiner Wohnung auch heftige Probleme). Ich finde es schlimm das Menschen so unmenschlich sein können.

hat einer eine Idee ?
Wir sind bisher soweit die Lackier Arbeit machen zu lassen (kostet locker 1000 Euro), kleine Schönheitsreperaturen selber zu machen und die Gelben Räume zu verweigern, da in perfekten zustand und vor zwei Jahren Renoviert (heute Netten Brief an Vermieter mit Verweis auf die rechtssprechung).

Auch 'lustig' finde ich das unser zuständiger Bearbeiter unseren Vorschlag abgelehnt hat, noch einen Monat zu Zahlen und dafür nur die nötigen Schönheitsreperaturen vorzunehmen. Was hatte er zu verlieren ? Wohnung ist doch in guten Zustand ???
Ich Verstehe die Welt nichtmehr... und uns läuft die Zeit davon

Zu Susanne, habe nochmal im Vertrag geblättert und gefunden das der Mierter für die schönheitsreperatur zuständig ist.

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