Kasimo 09.08.2022 07:44
Ja, der Vermieter kann das verhindern. Er schuldet nur die Möglichkeit, dass man Telefon/Internet in die Wohnung bekommen kann, aber er schuldet nicht die technische Voraussetzung, dass es über einen bestimmten Anbieter möglich ist (außer das wäre im Mietvertrag zugesichert).
Es bleibt daher nur, beim bisherigen Tarif der Telekom zu bleiben (bisher ging das ja auch) oder eine andere Wohnung zu suchen.
Danke für die prompte, wenn auch für mich enttäuschende Antwort. Soweit ich inzwischen recherchiert habe, endet 2024 die Übergangsfrist, in der ein Vermieter vorschreiben kann, welchen Fernsehanbieter oder Internetprovider seine Mieter auswählen dürfen. Ich hoffe deshalb, dass ich 2024 spätestens einen Glasfaseranschluss haben werde, auch wenn das dem Vermieter nicht gefällt.
wafranyofl
Kasimo 09.08.2022 16:54
Der Vermieter kann auch jetzt schon nicht vorschreiben, welchen Internetanbieter du haben musst. Das ist ja auch nicht dein Problem, denn der Vermieter verbietet doch nicht, dass du bei der Telekom bleiben kannst. Nur ist er nicht verpflichtet, irgend eine bestimmte Leitung legen zu lassen. Wenn du generell die Möglichkeit hast, Internet zu bekommen, unabhängig von welchem Anbieter, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.
Das habe ich schon verstanden. Ich finde aber, man muss dabei bedenken, dass dem Vermieter durch den Anschluss des Hauses ans Glasfasernetz keine Kosten entstehen. Im Gegenteil wertet er dadurch die 6 Wohnungen an Attraktivität auf. Ich hab ihn nochmal angeschrieben. Davon abgesehen, dass der Kabelbetreiber die von mir mindestens gewünschte Übertragungsrate von 500 Mbit/s nicht anbieten kann, war ich schon 6 Jahre Kunde. Eine Zeit, die ich nur als die Hölle auf Erden bezeichnen kann. Dauernde Verbindungsabbrüche und zusammenbrechende Übertragungsraten. 12 Techniker vor Ort konnten es nicht richten. Diese Alternative fällt für mich also weg.
Ich hoffe, dass ich nach Ablauf der Übergangsfrist der Novelle des Telekommikationsgesetzes vom 1.12.21 bessere Chancen habe.
Beppi 04.07.2024 20:00
Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.
Beppi 04.07.2024 20:00
Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.
Beppi 04.07.2024 20:00
Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.