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Ich wohne in der Dortmunder Innenstadt. Seit kurzem liegen vor der Haustür meiner Mietwohnung Glasfaserkabel. Da ich täglich große Datenmengen übertragen muss, habe ich mich sofort bei der Telekom erkundigt, ob ein Glasfaseranschluss für mich möglich ist. Das ist der Fall.

Inzwischen habe ich alle Vorkehrungen getroffen, dass ich kurzfristig angeschlossen werden kann. Nun teilt mir mein Vermieter, die Dogewo, mit, dass mit der Telekom kein "Gestattungsvertrag" besteht. Das bedeutet wohl, dass die Dogewo der Telekom verbietet, Glasfaseranschlüsse zu legen, und stattdessen ihren Hausanbieter Dokom21 durchdrücken. Zu dem kann und will ich aber aus folgenden Gründen nicht wechseln:

1. Ich war 6 Jahre lang Kunde von Dokom21 und hatte nichts als Ärger. Immer wieder war der Internetanschluss gestört. Die Techniker gaben sich die Klinke in die Hand, ohne dass sich irgendwas gebessert hat. Letztlich musste ich kündigen und stieg auf Magenta XXL bei der Telekom um. Seitdem läuft alles problemlos. Klar, dass ich nicht wieder zurück zu Dokom21 will, die bereits bewiesen haben, dass sie die Sache nicht im Griff haben. Noch dazu sind sie teurer.

2. Dokom21 bietet als maximalen Downstream 250 MBit/s an, die erfahrungsgemäß nur unzuverlässig funktionieren. Ich brauche aber eine höhere, stabile Übertragungsgeschwindigkeit von anfangs 500 MBit/s, später dann 1 GBit/s. Das geht nur über die Telekom.

Kann mich mein Vermieter daran hindern, einen dringend benötigten Glasfaseranschluss zu bekommen? Was kann ich dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
wafranyofl

7 Kommentare zu „Vermieter verhindert Anschluss ans Glasfasernet der Telekom”

Kasimo Profi 09.08.2022 07:44

Ja, der Vermieter kann das verhindern. Er schuldet nur die Möglichkeit, dass man Telefon/Internet in die Wohnung bekommen kann, aber er schuldet nicht die technische Voraussetzung, dass es über einen bestimmten Anbieter möglich ist (außer das wäre im Mietvertrag zugesichert).

Es bleibt daher nur, beim bisherigen Tarif der Telekom zu bleiben (bisher ging das ja auch) oder eine andere Wohnung zu suchen.

Danke für die prompte, wenn auch für mich enttäuschende Antwort. Soweit ich inzwischen recherchiert habe, endet 2024 die Übergangsfrist, in der ein Vermieter vorschreiben kann, welchen Fernsehanbieter oder Internetprovider seine Mieter auswählen dürfen. Ich hoffe deshalb, dass ich 2024 spätestens einen Glasfaseranschluss haben werde, auch wenn das dem Vermieter nicht gefällt.

wafranyofl

Kasimo Profi 09.08.2022 16:54

Der Vermieter kann auch jetzt schon nicht vorschreiben, welchen Internetanbieter du haben musst. Das ist ja auch nicht dein Problem, denn der Vermieter verbietet doch nicht, dass du bei der Telekom bleiben kannst. Nur ist er nicht verpflichtet, irgend eine bestimmte Leitung legen zu lassen. Wenn du generell die Möglichkeit hast, Internet zu bekommen, unabhängig von welchem Anbieter, hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt.

Das habe ich schon verstanden. Ich finde aber, man muss dabei bedenken, dass dem Vermieter durch den Anschluss des Hauses ans Glasfasernetz keine Kosten entstehen. Im Gegenteil wertet er dadurch die 6 Wohnungen an Attraktivität auf. Ich hab ihn nochmal angeschrieben. Davon abgesehen, dass der Kabelbetreiber die von mir mindestens gewünschte Übertragungsrate von 500 Mbit/s nicht anbieten kann, war ich schon 6 Jahre Kunde. Eine Zeit, die ich nur als die Hölle auf Erden bezeichnen kann. Dauernde Verbindungsabbrüche und zusammenbrechende Übertragungsraten. 12 Techniker vor Ort konnten es nicht richten. Diese Alternative fällt für mich also weg.

Ich hoffe, dass ich nach Ablauf der Übergangsfrist der Novelle des Telekommikationsgesetzes vom 1.12.21 bessere Chancen habe.

Beppi 04.07.2024 20:00

Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.

Beppi 04.07.2024 20:00

Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.

Beppi 04.07.2024 20:00

Du hast, soweit ich das beuteilen kann, keine Handhabe den Vermieter zu bestimmten Anschlüssen oder Bauarbeiten in seinem Haus zu zwingen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Aber der Eigentümer der Glasfaserleitungen muss (manchmal nach einer Anfangsphase, in der er Monopolist ist) konkurrierenden Unternehmen den Zugang über seine Netze ermöglichen. Daher solltest Du Dich erkundigen, ob bzw. ab wann Dokom21 das tut - und ob die Telekom diese Netze dann nutzen möchte (auch dafür gibt es keine Garantie).
Falls das nicht klappt, hilft nur Umzug in eine Wohnung mit gewünschtem Anschluss.

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