AMAyer 02.04.2009 13:30
Ihre Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Aber es ist bekannt, dass viele Vermieter versuchen den Mieter zu betrügen.
Lassen Sie ihre Abrechnung von den Kollegen vom Mieterschutzbund prüfen. Die Kollegen vor Ort helfen Ihnen gerne weiter!
Andreas Mayer
Feffek 02.04.2009 16:37
Moin inad83,
Die Grundsteuer sowie Sach/- und Haftpflichtversicherung sind lt. Betriebskostenverordnung generell umlegbar (vgl. hierzu BetrKV § 2 Pkt. 1 und 13 // http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html) und obliegt somit einer rechtlichen Grundlage.
Grundlage jedoch für die Umlage auf den Mieter ist, dass im Mietvertrag ein entsprechender Verweis hierauf explizit ausgewiesen ist. Der Vermieter hat das Recht neue Betriebskosten geltend zu machen (welche bei Abschluss des Mietvertrages nicht aufgeführt wurden), sofern er denn eine Erklärung in Textform an die Mieter richtet (d.h. Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag). Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig und nicht Rückwirkend!!!
Wenn also Rückwirkend neue Betriebskosten geltend gemacht werden, dann sagt unsere Rechtsprechung ganz klar dazu, dass diese zum Nachteil des Mieters sind und dementsprechend unwirksam! (vgl. BGB § 556 a Abs. 2 und 3).
Du solltest ggf. die Hilfe des örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt in Anspruch nehmen.
Gruß
Feffek