Bladder 26.11.2011 13:01
Solange kein Defekt, verursacht durch den Mieter, aufgetreten ist, ist der Mieter nur verpflichtet die Küche in einem sauberen Zustand zu übergeben.
Die Kostenbeteiligung an Instandsetzungen bzw. Erneuerungen durch den Vermieter ist schlichter Unsinn!
Schließlich hat der Mieter ja auch für die Küche Miete gezahlt und zum Anderen ist der Vermieter nach § 535 BGB zur Instandhaltung/Instandsetzung verpflichtet.
Bei einer Reparatur eines durch den Mieter verursachten Schadens, würde lediglich eine Zeitwerterstattung an den Vermieter erfolgen können und die wäre u.U. tatsächlich bei 0,0!
Daniel1908 26.11.2011 18:57
Vielen Dank für die Antwort. Kann mir denn noch jemand sagen, wie das mit dem Zeitwert und der Küche ist? Sind 10 Jahre Standard?
Bladder 26.11.2011 19:12
Nutzen Sie das Internet!
"Zeitwert Küche" hilft!
Daniel1908 27.11.2011 12:05
Da kommt meistens 10 Jahre, aber wie gesagt 25 und 7 Jahre hab ich auch schon gesehen. Deswegen dachte ich ja, ich frag hier noch mal nach?