Tomraid
Hallo Ingo,
ja das muß er das ist im BGB fest vorgeschrieben.
Der Vermieter muss die Mietsicherheit von seinem eigenen Vermögen gesondert halten und mindestens zu einem Satz verzinsen lassen, der dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist entspricht. Die Zinsen erhöhen die Kautionssumme.
Siehe hierzu auch § 551 BGB
Gruß
Tomraid
hardmooth 14.11.2011 15:57
Guten Tag,
Wie sieht das aus, wenn der Vermieter zu einem geringeren als marktüblichen Zins angelegt hat?
In meinem Fall:
Die Hausverwaltung hat auf dem Kautionskonto 0,5% Zinsen, während in meiner Mietzeit die Zinsen teilweise höher waren.
Jetzt wurden mir die Zinsen auf Basis 0,5% ausgezahlt und nicht die 1% bis 2%
Ist das rechtens?