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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich bräuchte ein paar tipps von euch

seit ca 1 jahr wohne ich in einer wg.
ich bin als alleiniger mieter im mietvertrag eingetragen, mit meiner mitbewohnerin habe ich einen untermietvertrag abgeschlossen (die vermietung weiß davon und ist einverstanden).

zum 31. juli habe ich die wohnung nun gekündigt. meiner mitbewohnerin habe ich zum selben zeitpunkt fristgerecht gekündigt.

die miete für monat mai hat sie mir erst am 25.mai (!) gezahlt, allerdings hat sie außerdem 50€ zu wenig überwiesen (auf meine nachfrage meinte sie wohl, dass ihr das geld im moment knapp ist, und sie deshalb erst so spät bezahlt hätte).
die miete für juni ist bisher auch noch nicht bezahlt.


was kann ich nun tun?
bringt es etwas, ein mahnschreiben zu verfassen?
kann ich mich nach so kurzer zeit überhaupt schon über die ausbleibende miete "beschweren"?

da ich die volle miete der wohung ja trotzdem bezahlen muss(te) ist es nicht nur ärgerlich, sondern das geld fehlt mir selber im portemonaie
Stichwörter: mitbewohnerin + zahlt + miete

3 Kommentare zu „mitbewohnerin zahlt die miete nicht ...”

kati_bln aktiver Benutzer

hallo, hat keiner eine idee?

heute habe ich nur 100€ für juni erhalten (was nichtmal die hälfte der miete ist), des rest von mai fehlt auch noch <!-- s :( --><!-- s :( -->

kann nich da nichts tun?

Der_Mario Experte!

Wie wäre es mit einem Mahnverfahren (§ 688 ff ZPO)?

kati_bln aktiver Benutzer

wie sieht das eigentlich aus wenn sie zum auszug die wohnung nicht &quot;besenrein&quot; (ich meine damit ausgeräumt) übergibt, also teilweise noch möbel, teppiche usw. von ihr rumstehen?!

im mietvertrag (der ja &quot;nur&quot; ein untermietvertrag war) steht keine genaue vereinbarung für den zustand der wohung bei übergabe.

wie sieht das denn die allgemeine meinung? muss auch ein untermieter die wohnung komplett geräumt übergeben wenn er sie auch so übernommen hat?

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