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Wichtiges BAG-Urteil zur Wiedereinstellung nach Befristung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auch dann nicht besteht, wenn sich entgegen der ursprünglichen Prognose auf Grund neuer Umstände eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung im Betrieb ergibt, also der Grund für die ursprüngliche Befristung weiterbesteht.
Urteil des BAG vom 20.02.2002
7 AZR 600/00
NWB 2002, 789