Gast
Muß ich nun trotzdem die Kündigungsfrist einhalten ?
ja.
Der Nachmieter wurde ja akzeptiert und ich bin doch kein Makler dass ich Nachmieter besorge und der Vermieter erstmal seine anderen freien Wohnungen besetzt, dass kann dich nicht erlaubt sein oder?
Doch
Gast
Wenn der Vermieter eine derart benannte Person als Mieter einer anderen Wohnung akzeptiert, dokumentiert er damit, daß diese offensichtlich als Mieter für ihn zumutbar ist.
Wenn er nun den Vertrag nicht für die alte, sondern für eine andere seiner Wohnungen abschließt (bzw. die Nachmieterregelung auf diese Weise vereitelt), muß er sich das doch selbst zurechnen lassen.
Gast
wie ist es denn jetzt ?? kann ich nun vorzeitig raus oder nicht ?
Susanne
nein
Gast
Ich rate dir dich an den Mieterschutzbund zu wenden.
Die rechtssprechung kenne ich leider nicht.
Hast du was schriftlich?
Wo dein Vermieter dir den vorzeitigen Auszug quittiert?
Ansonsten können die beim mieterschutzverein dir sagen ob auch mündliche absprachen gelten.
Viel glück dabei. <!-- s --><!-- s -->