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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich bin zum 1.1 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, im Übergabeprotokoll steht "Keine Mängel vorhanden". Nun habe ich telefonisch bei meinem Vermieter nach der Kaution gefragt, denn er ist verpflichtet mir diese Kaution in voller Höhe zu bezahlen, wenn keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter bestehen[/b:b2527] (so stehts hier im Forum). Er hat gesagt, dass er mir maximal die Hälfte zurückzahlen will, weil ich diverse Möbelstücke aus seiner Wohnung hätte "mitgehen" lassen. Als ich damals eingezogen bin, war noch eine alte Einbauküche drin und diverse Lampen. Dieses Inventar ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, weil der Vermieter mich damals gebeten hat, diese Sachen auf dem Sperrmüll zu entsorgen, wenn ich keine Verwendung mehr dafür habe. Hatte ich nicht, also hab ich es auf den Sperrmüll gebracht. Bei der Wohnungsübergabe hat er diesen Sachen keine grosse Beachtung geschenkt und mir das Übergabeprotokoll unterschrieben, aber jetzt will er auf einmal die Kaution kürzen, ich verstehe die Welt nicht mehr.
Wie sieht es denn nun rechtlich aus, von dem Lampen und Küchenschränkchen steht nunmal weder Mietvertrag noch im Übergabeprotokoll irgendwas, also kann ich doch die Rückzahlung der vollen Kaution einfordern oder? Wie soll ich nun weiter vorgehen, eine rechtsscutzversicherung habe ich nicht und im Mieterverein bin ich auch nicht. Hab ich nie gebraucht...dachte ich
Stichwörter: vermieter + will + zurückzahlen + kaution + teil

1 Kommentar zu „Vermieter will nur einen Teil der Kaution zurückzahlen”

Gast Experte!

Verlange schriftlich eine Kautionsabrechnung, aus der die einzelnen Posten hervorgehen.

Warte ab, bis das Restgeld bei dir eingetroffen ist und gehe dann zum Mieterverein, wenn du nicht selbst eine Klage bei Gericht über den Rest einreichen möchtest.

Der Mieterverein wird dir zwar für den laufenden Fall nicht die Gerichtskosten und die anwaltliche Vertretung vor dem Gericht finanzieren, aber den gesamten Schriftzwechsel für dich führen.

Vor Gericht brauchst du in dieser Angelegenheit eigentlich keinen Anwalt, wenn du also genug Selbstvertrauen besitzt kannst du es auch alleine durchziehen. Wie du dich zu verhalten hast erläutert dir der Mitarbeiter des Mietervereins (Kosten Mieterverein inkl. Rechtsschutz ca. 80 EUR im Jahr).

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