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Vermietung: keine Gewinnerzielungsabsicht bei verfrühtem Verkauf
Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter eine entsprechende Gewinnerzielungsabsicht nachweist. Hiergegen spricht, wenn der Eigentümer bereits drei Jahre nach Erwerb selbst in die Immobilie einzieht.
Urteil des BFH
IX R57/00
Wirtschaftswoche Heft 44/2002, Seite 172