Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe kürzlich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005
erhalten, welche eine große Verwunderung bei mir auslöste. Man hatte
plötzlich den Verteilungsschlüssel für die Nebenkosten von 12 auf 24
gesetzt - also von einer Person auf zwei Personen hochgesetzt. Dies
hat natürlich zur Folge, dass ich ca. 130 € nachzahlen müsste,
anstatt 300 € zurückzubekommen.

Nachdem ich meiner Hausverwaltung eine Mail schickte, in der ich
darum bat, dies zu korrigieren bzw. zu erklären, bekam ich jetzt
einen Brief, in dem es hieß, dass wohl angeblich mehrere Nachbarn die
Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht hätten, dass meine
sogenannte Lebensgefährtin ebenfalls in der von mir angemieteten
Wohnung gewohnt hat und somit die Wohnung durchgehend von zwei
Personen bewohnt worden ist.

Da habe ich erst einmal sehr gestaunt und zugleich war ich natürlich
sehr erbost über eine solche Unterstellung. Nur, weil ein paar
Nachbarn des Hauses meiner Freundin mehrmals im Treppenhaus, oder
auch sonstwo, begegnet sind, kann es doch nicht gleich heißen, dass
diese durchgehend in der von mir angemieteten Wohnung gewohnt hat,
oder? Dies entspricht erstens nicht der Wahrheit und zweitens ist es
nichts anderes als eine Vermutung bzw. eine Unterstellung. Dies
entbehrt doch auch jeglichen rechtlichen Grundlagen, oder sehe ich
das falsch? Wenn solche Aussagen von einigen Nachbarn kommen, dann
muss dies doch überprüft werden bzw. bei mir erfragt werden und nicht
einfach als Tatsache abgetan werden, denke ich.

Außerdem kann ich nachweisen, dass meine Freundin eine eigene Wohnung
hatte bzw. hat und auch nur dort gemeldet ist. Des Weiteren ist auch
schon am Verbrauch zu erkennen, dass diese Vermutung nicht der
Wahrheit entspricht - Verbrauch für Heizung/Wasser ist über 300 €
weniger als im Vorjahr und Strom ca. 400 kWh weniger...

Ich habe bereits ein Urteil gefunden, welches noch einmal explizit
sagt, dass bei einem solchen Verteilungsschlüssel keine Besucher
mitzuzählen sind.

Für weitere Ansichten oder Urteile etc. wäre ich sehr dankbar!

MfG

6 Kommentare zu „VERTEILUNGSSCHLÜSSEL UNRECHTMÄßIG ERHÖHT”

fin Experte!

Nach Mutmaßungen kann natürlich kein Vermieter eine Person mehr in einer Wohnung in der Nebenkostenabrechnung mit abrechnen.
Hat die Wohnung denn keinen eigenen Wasserzähler?
Heizkosten sind nicht personenabhängig, sondern von der Größe der Wohnung, von der Jahreszeit und vom Preis des Öls, Gas, Strom.
Wenn aber tatsächlich Ihre Freundin sich überwiegend über längere Zeit in Ihrer Wohnung aufgehalten hat, dann sollte das dem Vermieter gesagt werden um eben den Unmut bei den Wohnnachbarn zu vermeiden.

pascho

Hat die Wohnung denn keinen eigenen Wasserzähler?
Heizkosten sind nicht personenabhängig, sondern von der Größe der Wohnung, von der Jahreszeit und vom Preis des Öls, Gas, Strom.[/quote:e3e5d]

Doch, natürlich hat die Wohnung einen seperaten Wasserzähler. Dieser wurde ja auch ordnungsgemäß abgelesen. Das Resultat ist, dass wesentlich weniger Wasser als im Vorjahr verbraucht worden ist.

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass ich in allen verbrauchsabhängigen Punkten (z.B. Wasser & Strom) wesentlich weniger verbraucht habe. Dies sollte doch auch dafür sprechen, dass meine Lebensgefährtin nicht dauerhaft bei mir gewohnt hat, denke ich.

fin Experte!

Spricht weder dafür noch dagegen. Bei eigenen Zählern dürfte es dann zumindest die Nachbarn nicht mehr interessieren wer sich noch in Ihrer Wohnung aufhält. Diese geht es am wenigsten an. Also nicht drum kümmern. Berichtigt werden muß die Abrechnung auf eine Person, wenn nur Sie in der Wohnung gemeldet sind und allein den Mietvertrag unterschrieben haben.

Berni911 Experte!

Hallo,

ich halte das auch für sehr fragwürdig, einfach die Personenzahl zu erhöhen. man hätte sie doch kontaktieren können.
Gleiches gilt wohl auch für abgelesene und nicht verwertete Wasserzählerstände!

Sie sollten keine E-Mail mehr schreiben, sondern hier ein richtiges Schreiben aufsetzen und die Dinge von der Verwaltung klarstellen lassen. Es ist immer besser, etwas Schriftliches in der Hand zu haben!
Fragen Sie direkt nach den Wasserzählerständen und der dazu kontreren Abrechnung nach Personen. Da muss es dann ja eine Antwort drauf geben.
Ich hoffe mal, es handelt sich hierbei nicht um einen Warmwasserzähler(die sind in der Regel rot) WWZ werden auch abgelesen, die Werte tauchen dann aber in der Heizkostenabrechnung auf. Aus Warmwasserverbrauch lassen sich keine Rückschlüsse auf den Gesamtwasserverbrauch schliessen

Gruss <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

pascho

Hallo noch einmal!

Nachdem ich meiner Hausverwaltung nochmals eine ausführliche Mail (inkl. mehrerer Gesetzesgrundlagen) zukommen ließ, bekam ich prompt einen Brief, in dem stand, dass man sich mit dem Eigentümer abgesprochen hätte und die Nebenkostenabrechnung zu meinem Gunsten korrigiert. Wenige Tage danach hatte ich dann auch schon das Geld auf meinem Konto und somit hat sich der Fall doch noch zum Positiven entwickelt.

Danke nochmals für Eure Ratschläge!

Berni911 Experte!

Somit ist wiohl jedem klar, dass ihr Hausverwaltung hier im Forum mitliest!!! <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.